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Ja zur Sicherung unserer Renten!

Die Abstimmung vom 19. Mai 2019 ist sehr wichtig: Mit der Vorlage wird die Schweiz ein international akzeptiertes Steuersystem einrichten, und die AHV wird künftig über 2 Milliarden Franken erhalten. Diesen Kompromiss können auch die Arbeitnehmenden unterstützen.

Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) werden endlich die ungerechten kantonalen Steuerprivilegien für multinationale Konzerne abgeschafft. Ein Nein zu dieser Vorlage würde die internationalen Beziehungen und damit die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern – mit negativen Folgen für die Beschäftigung und somit für die Arbeitnehmenden.

Schritt in Richtung Steuergerechtigkeit
Die Abschaffung kantonaler Steuersysteme, welche die Gewinne von multinationalen Konzernen nicht zum ordentlichen Satz, sondern wesentlich tiefer besteuern, ist ein echter Fortschritt – und im Sinn der Steuergerechtigkeit, die in der Verfassung verankert ist. Künftig werden internationale Unternehmen gleich besteuert wie Schweizer KMU. Aus Sicht der Arbeitnehmenden, die jeden Franken Einkommen versteuern müssen, wird damit eine stossende Ungerechtigkeit aus der Welt geschafft.

Ein für alle Unternehmen gleiches Steuerregime soll dafür Forschung und Innovation steuerlich begünstigen. Gewisse Kantone wollen zudem, um attraktiv zu bleiben, zusätzlich Begünstigungen bei den Gewinnsteuern einführen. Deshalb resultieren aus der Reform auf kantonaler Ebene Steuerausfälle von rund 2 Milliarden Franken.
Im Gegensatz zur Unternehmenssteuerreform (USR III), bei der keine Kompensation der Steuereinbussen vorgesehen war – und die deshalb von Travail.Suisse und schliesslich auch von der Bevölkerung abgelehnt wurde –, sorgt die AHV-Steuervorlage dafür, dass jeder Franken kompensiert wird – über die Altersvorsorge AHV.

AHV-Ausgleich: die beste Lösung für die Bevölkerung

Die AHV befindet sich in finanzieller Schieflage: Bereits seit 2014 zahlt die AHV mehr Renten aus, als sie Beiträge einnimmt. Das Problem wird sich noch verschärfen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Pension gehen. Mit zusätzlichen 2 Milliarden Franken für die AHV wird der für 2030 erwartete Finanzierungsbedarf reduziert: Würde die Lücke beispielsweise mit der Mehrwertsteuer gedeckt, müsste diese anstatt um 1,5 nur um 0,7 Prozentpunkte erhöht werden.
Der Ausgleich über die AHV ist für alle positiv: Für die Pensionierten, weil ihre Renten gesichert werden. Und für die Erwerbstätigen, weil der Druck sinkt, das Rentenalter zu erhöhen. Das ist vor allem für die Frauen wichtig, für die wir keine Rentenaltererhöhung akzeptieren, bevor echte Lohngleichheit erreicht ist.
Der Ausgleich über die AHV ist auch deshalb am sozialsten, weil es im Gegensatz zu anderen Sozialversicherungen, etwa der Unfallversicherung, keine Beitragsobergrenze gibt. Hohe Löhne und gewisse Selbstständigerwerbende leisten somit einen überproportionalen Beitrag. Im Durchschnitt erhalten 93% der Bevölkerung mehr Rente, als sie Beiträge in die AHV einbezahlt haben.
Zudem ist die Erhöhung der Lohnprozente um je 0,15% für Arbeitgeber und Arbeitnehmende eine soziale Art der Finanzierung: Wer einen Durchschnittslohn von jährlich 85 000 Franken verdient, zahlt im Jahr 128 Franken mehr ein, bei einem Jahreslohn von 1 Millionen Franken sind es bereits 1500 Franken.
Wir haben alle eine Verantwortung für die AHV. Die Vorlage sorgt dafür, dass unsere Renten weitere Jahre gesichert sind. Der Kompromiss schafft Zeit, um die AHV-Finanzierung längerfristig zu lösen. Travail.Suisse wird sich zusammen mit Syna für die Interessen der Arbeitnehmenden einsetzen. Dafür braucht es ein Ja am 19. Mai!

Adrian Wüthrich, Nationalrat und Präsident Travail.Suisse

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