Maler- und Gipsergewerbe: GAV gilt jetzt für alle
Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Maler- und Gipsergewerbe für die Deutschschweiz wurde bereits im April 2020 abgeschlossen. Er galt aber nur für Betriebe, die Mitglied beim Arbeitgeberverband der Branche sind. Nun hat ihn der Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt, und die Neuerungen sind für alle Maler- und Gipserbetriebe flächendeckend anwendbar.
Ab 1. November 2020 bis 31. März 2023 gelten folgende Neuerungen:
Ausgleich von Mehrstunden
Auf Wunsch der Arbeitnehmenden und mit einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung darf der Arbeitgeber jene Mehrstunden ohne Lohnzuschlag ausbezahlen, die 80 Mehrstunden übersteigen (Reduktion von bisher 120 Mehrstunden auf 80 Mehrstunden).
Lohnzahlung
Die Lohnzahlungen müssen monatlich bargeldlos erfolgen (Verbot der Barzahlung).
Sockellöhne
Die Sockellöhne werden um 30 Franken pro Monat jeweils per 1. April 2020 und 2021 erhöht. Daneben gibt es eine generelle Erhöhung der effektiven Löhne von 20 Franken pro Monat sowie eine individuelle Erhöhung von 10 Franken, ebenfalls jeweils per 1. April 2020 und 2021. Im Jahr 2021 wird die effektive Teuerung ausgeglichen, sobald sie CHF 30.- übersteigt.