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Meine Daten = private Daten!

Mit neuen, digitalen Arbeitsformen wie Home-Office vermischen sich private und geschäftliche Daten zusehends. Besorgniserregend ist insbesondere der Umgang mit besonders sensiblen Daten. Syna fordert die Arbeitgeber auf, ihre Pflicht wahrzunehmen und die persönlichen Daten ihrer Mitarbeitenden zu schützen.

Datenschutz am Arbeitsplatz ist ein Thema, das bis vor kurzem wenig diskutiert wurde. Doch mit den technologischen Fortschritten stellt sich für Arbeitnehmende immer mehr die Frage, wie Arbeitgeber mit den persönlichen Daten ihrer Mitarbeitenden umzugehen haben.
Was ist erlaubt? 

Die Rechtslage ist klar: Arbeitgeber dürfen nur die Daten ihrer Angestellten verwenden, welche für die Ausübung der Tätigkeit nötig sind (Art. 328b OR). Mit den neuen, digitalen Arbeitsformen wie beispielsweise Home-Office durchmischen sich jedoch persönliche und berufliche Daten schnell. So gelangt der Arbeitgeber leicht an sensible Daten seiner Angestellten, ohne dass diese davon wissen. Genauso leicht können die Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden auf unzulässige Weise digital kontrollieren.

Ferne Datenwolken 

Eine besondere Herausforderung stellen Firmen dar, die mit cloudbasierten Datenlösungen arbeiten: Dabei erfolgt die Speicherung von Daten zentral und ausgelagert (mittels «Outsourcing») – oftmals auf Servern in den USA oder in Asien. Das ist grundsätzlich legal, doch der weitere Umgang mit diesen Cloud-Daten ist oft ungewiss. Die Tech-Giganten, die solche Cloud-Lösungen anbieten, können theoretisch auf die Daten zugreifen und diese für ihre eigenen Zwecke nutzen. Konkret begegnen uns die daraus errechneten Algorithmen täglich in Form von personalisierten Werbeanzeigen im Internet.

Arbeitgeber in der Pflicht: unsere Forderungen 

Leider gehen viele Arbeitgeber nachlässig oder gar fahrlässig mit der Privatsphäre ihrer Mitarbeitenden um. Syna fordert deshalb die Arbeitgeber auf, ihren Pflichten in Sachen Datenschutz vollumfänglich nachzukommen.
Dazu gehören unter anderem eine lediglich verhältnismässige Datenbeschaffung und der besondere Schutz sensibler Daten. Auf Überwachungs- und Kontrollsysteme, die explizit das Verhalten der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz im Visier haben, ist zu verzichten.
Der Arbeitgeber muss die persönliche Integrität seiner Angestellten jederzeit schützen. Deshalb muss er auch die Verantwortung dafür übernehmen, wenn er zur Verfügung gestellte Daten unzureichend schützt.

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