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Neuer GAV im Coiffeurgewerbe

Alle Coiffeusen und Coiffeure in der Schweiz haben seit dem 1. März einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und endlich etwas bessere Mindestlöhne

Neu gibt es drei Lohnkategorien: Fähigkeitszeugnis EFZ, Berufsattest EBA und ohne anerkanntes Diplom. Allen muss ein Mindestlohn bezahlt werden, der mit der Berufserfahrung ansteigt. Zum Beispiel haben alle, die eine dreijährige Lehre haben und seit 5 Jahren auf dem Beruf arbeiten, ab sofort Anrecht auf 4000 Franken Mindestlohn. Das ist eine gute Nachricht. Auch sonst konnten einige Verbesserungen für die Angestellten ausgehandelt werden. Weitere Informationen gibt es im nächsten Syna-Regionalsekretariat.

Ein grosser Wermutstropfen bleibt: Noch immer kennt die Coiffeurbranche keinen 13. Monatslohn, und die Wochenarbeitszeiten sind nach wie vor höher als in anderen Branchen. Zudem entspricht der Mutterschaftsurlaub nur dem gesetzlichen Minimum. Das ist stossend in einem ausgesprochenen Frauenberuf. Syna bleibt dran.

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