Skip to main content

Richtigstellung: Syna distanziert sich von Vorwürfen zur ZAK-Affäre

In seiner Mitteilung vom 19. April 2018 distanzierte sich der Gewerkschaftsbund Baselland (GBBL) von seinem ehemaligen Präsidenten und Vizepräsidenten der zentralen Arbeitsmarktkontrolle (ZAK), Daniel Münger. Gleichzeitig warf er Syna vor, sich 2014 bis 2016 gegen Transparenz und Aufklärung bei der ZAK und damit hinter diese Strukturen gestellt zu haben. Das stimmt so nicht!

Der GBBL und die Unia haben im Frühjahr 2016 mit aller Kraft versucht, das System der Schwarzarbeitsmarktkontrollen einseitig zu ihren Gunsten zu verändern. Trotz drei laufender Untersuchungen (durch das SECO, das KiGa sowie durch die Staatsanwaltschaft Baselland) wollten der GBBL und die Unia die Kontrollstelle ZAK umgehend blockieren und damit voreilig neue Strukturen bei den Schwarzarbeitskontrollen erzwingen. Syna hat sich diesem rein politischen Vorgehen verweigert. Sie hat vielmehr darauf gedrängt, zunächst die Ergebnisse der drei laufenden Untersuchungen abzuwarten, um nicht gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten. Syna hat sich also zu keiner Zeit gegen Aufklärung und Transparenz bei der ZAK gestellt.

Syna fordert faire und transparente Strukturen
Mittlerweile wurden die neuen Strukturen mit der Gründung der «Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe» (AMKB) durch den GBBL, die Wirtschaftskammer Baselland und die Unia umgesetzt – ohne Einbezug des regionalen Dachverbandes Travail.Suisse Nordwestschweiz und ohne die Gewerkschaft Syna. Syna verweigert die Mitgliedschaft in der AMBK, solange dort keine fairen und transparenten Strukturen herrschen.
 

Kritische Beurteilung
Zum einen fordert das Gesetz, dass alle sozialpartnerschaftlichen Dachverbände die AMKB mittragen müssen. Gleichwohl wird dem regionalen Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse Nordwestschweiz weiterhin die Mitträgerschaft verweigert. Zudem beurteilt Syna die in der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton vorgesehene Möglichkeit, bis zu 300 000 Franken Gewinn erwirtschaften zu können, als äusserst kritisch. Gelder der Arbeitnehmenden sollen nur für diese eingesetzt werden – also ausschliesslich für Kontrollen gegen Schwarzarbeit. Auch bei den jährlichen Pauschalzahlungen von 70 000 Franken an den GBBL zur Führung einer Anlaufstelle für Schwarzarbeit bleiben für Syna Fragen offen: Bis heute konnte kein Nachweis vorgelegt werden, dass auch tatsächlich Gegenleistungen in diesem Umfang erbracht werden.

Transparenz und lückenlose Aufklärung gehen anders! In diesem Licht erscheint der Vorwurf des GBBL an Syna, sich gegen Transparenz zu stellen, geradezu dreist.

Weitere Auskünfte
Astrid Beigel, Regionalverantwortliche Syna Nordwestschweiz, Tel. 0049 160 9958 1769

Ähnliche Beiträge

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Website erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen Ablehnen Akzeptieren