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Aus dem Projekt eines «institutionellen Abkommens» mit der Europäischen Union ist mittlerweile ein Liberalisierungsprogramm geworden. Die mit den Sondierungen beauftragte Bundesverwaltung hat in den Gesprächen mit der EU einem Abbau des Lohnschutzes und des Service- Public zugestimmt. Eine untragbare Entwicklung.

Der Textilmaschinenhersteller Rieter, Schlüsselhersteller Dormakaba, E-Bike-Produzent Flyer, die Post oder etwa der Spitalverbund St. Gallen gaben in diesem Jahr Massenentlassungen bekannt. Diese scheinen sich zuletzt zu häufen, droht der Schweiz eine Entlassungswelle?

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechenden Existenz sichert, gegebenenfalls durch andere soziale Schutzmassnahmen.

4. Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten. 

Beim Travail.Suisse-Schulungsanlass gewährte die Kässbohrer Schweiz AG in Uri einen faszinierenden Blick in ihre hochmoderne Produktionsstätte.
Nach einem längeren Unterbruch fand dieses Jahr die SURWA wieder statt. Auch wir waren mit einem Stad vor Ort.
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