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Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih für die nächsten vier Jahre geeinigt. Er bringt höhere Mindestlöhne (+3,2% in 2024) mit einem automatischen Teuerungsausgleich für die kommenden Jahre. Die Sozialpartner beantragen, dass der im Kontext der Flankierenden Massnahmen relevante Gesamtarbeitsvertrag vom Bundesrat erneut als allgemeinverbindlich erklärt wird, damit er weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen leisten kann. 

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih läuft Ende Jahr aus. Für die Arbeitnehmenden-Organisationen braucht es dringend eine Verbesserung des Vertrags und des Vollzugs, um den Missbrauch in der Branche zu reduzieren. Es braucht zudem Gegenmassnahmen, um die zunehmende Konkurrenz gegenüber Festangestellten einzudämmen. Um dieses Ziel zu erreichen, verlangen die Arbeitnehmenden-Organisationen im Rahmen des neuen GAV eine Verbesserung der Arbeitszeitregelungen, höhere Mindestlöhne und ein wirksames Kontrollsystem.

Letzte Woche hat Syna eine Medienmitteilung rausgegeben. Darin berichten wir über die grössten Opfer der Corona-Krise im Arbeitsmarkt: Personen, deren Arbeitsbedingungen bereits sehr prekär waren z.B. Temporärangestellte oder Mitarbeitende "auf Abruf". Heute hat der "Soziale Weg" in den Freiburger Nachrichten das Thema aufgegriffen und mit Situationen aus der Region ergänzt.

Temporärangestellte und Mitarbeitende mit Abrufverträgen leiden besonders unter der Coronakrise. Dies hat eine Erhebung bei über 5000 Arbeitnehmenden ergeben, die von der Gewerkschaft Syna beraten wurden. Syna fordert die Eindämmung von prekären Arbeitsverhältnissen und eine bessere soziale Absicherung bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit.

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