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Coronakrise: Temporärarbeit als Armutsfalle

Temporärangestellte und Mitarbeitende mit Abrufverträgen leiden besonders unter der Coronakrise. Dies hat eine Erhebung bei über 5000 Arbeitnehmenden ergeben, die von der Gewerkschaft Syna beraten wurden. Syna fordert die Eindämmung von prekären Arbeitsverhältnissen und eine bessere soziale Absicherung bei Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit.

Die Erhebung von Syna hat ergeben, dass viele Angestellte – vor allem aus dem Gastgewerbe, dem Detailhandel und der Reinigungsbranche sowie Temporärangestellte – zu wenig von der Ausdehnung der Kurzarbeit profitieren können. Oft werden sie gar nicht weiterbeschäftigt und der Arbeitslosigkeit überlassen. Das hat verheerende Konsequenzen: Da die Betroffenen bereits zu tiefen Löhnen beschäftigt waren, müssen sie auch mit tieferen Taggeldern der Arbeitslosenversicherung leben. Verschärft wird das Problem noch, weil sie wegen der steigenden Arbeitslosigkeit lange auf eine Auszahlung warten müssen und deshalb oft in die Sozialhilfe abrutschen.

Kurzarbeit wirkt kaum
Die vom Bundesrat beschlossene Ausdehnung der Kurzarbeit war für viele Angestellte und ihre Unternehmen eine richtige Massnahme, um die Folgen der Coronakrise abzuschwächen. Bei vielen Menschen in prekären Arbeitsverhältnissen hat diese Massnahme aber kaum gewirkt. Denn oft haben es Unternehmen vorgezogen Angestellte im Stundenlohn oder Temporärmitarbeitende zu entlassen, anstatt für sie Kurzarbeit zu beantragen. Mathias Regotz, Mitglied der Syna-Geschäftsleitung, ist empört: «Bei einigen Unternehmen ist das schlicht aus Bequemlichkeit geschehen. Zudem können Personalverleiher ihre Angestellten ganz einfach mit einer Kündigungsfrist von zwei Tagen entlassen und sich so der sozialen Verantwortung entziehen. Das ist für die Schweiz unwürdig.»

Temporärarbeit und Arbeit auf Abruf eindämmen
Für Syna ist klar: Die Anstellungsbedingungen bei Temporärstellen und bei Abrufarbeit müssen sicherer werden. «Bei Arbeit auf Abruf muss ein Mindesteinkommen garantiert werden, damit Angestellte während der Kündigungsfrist ein Lohn bekommen – auch wenn sie nicht mehr zur Arbeit aufgeboten werden», erklärt Syna-Präsident Arno Kerst. Syna fordert für Temporärangestellte die gleichen Kündigungsfristen wie bei allen anderen Angestellten, also mindestens einen Monat. Dies würde auch bei diesen besonderen Arbeitsverhältnissen zu sichereren Einkommen führen. Es braucht endlich sozialere Arbeitsbedingungen auch im Temporärbereich. Ansonsten muss das Prinzip des Personalverleihs überdacht werden.

Auch bei der Arbeitslosenversicherung sieht Syna Handlungsbedarf: Die Gewerkschaft fordert, dass der Lohnersatz bei Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit für Angestellte mit tiefen Einkommen von 80 auf 100 Prozent des bisherigen Lohnes angepasst werden, damit Betroffene nicht mehr in die Armutsfalle geraten.


Weitere Informationen
Arno Kerst, Präsident
Mathias Regotz, Leiter Interessen- und Vertragspolitik

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