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Vertragsloser Zustand beendet: Neuer GAV im Schreinergewerbe!

Im Schreinergewerbe herrscht wieder Vertragssicherheit. Nach einem Jahr vertragslosen Zustand hat das Schreinergewerbe ab dem 1. Januar 2022 wieder einen Gesamtarbeitsvertrag. Der Kampf der Schreinerinnen und Schreiner unterstützt von der Gewerkschaft Syna hat sich gelohnt.

Im Sommer 2020 lehnte der Verband der Schweizerischen Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) das ausgehandelte Leistungspaket ab und provozierte damit einen vertragslosen Zustand. Trotz intensiver Bemühungen der Gewerkschaften, den Schreinermeistern die verheerenden Konsequenzen eines vertragslosen Zustandes klarzumachen, lenkten diese nicht ein. Ab Januar 2021 standen die Schreinerinnen und Schreiner ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) da.

Vertragssicherheit gegen Lohndumping

Der Entscheid der Schreinermeister stürzte die Branche in die Krise. Die Folgen eines vertragslosen Zustands sind für Arbeitnehmende verheerend: Um dem Wettbewerbsdruck aus dem grenznahen Ausland standzuhalten, senken die Arbeitgeber die Löhne und erhöhen die Arbeitszeiten. Diese Entwicklung wollten die Schreinerinnen und Schreiner um jeden Preis verhindern. In einer Petition verlangten sie diesen Sommer deshalb, dass ihr Arbeitgeberverband die Verhandlungen für einen neuen GAV wiederaufnimmt.

Höhere Mindestlöhne

Der Druck hat Wirkung gezeigt: Die Schreinermeister setzten sich wieder an den Verhandlungstisch und erarbeiteten zusammen mit den Gewerkschaften eine Lösung. Im neuen GAV sind die Arbeitsbedingungen und die Löhne endlich wieder verbindlich geregelt und gelten demzufolge auch für die ausländischen Arbeitnehmenden. Lohndumping kann so verhindert werden. Der neue Gesamtarbeitsvertrag wurde für die Dauer von 2022 bis 2025 auf der Basis des ehemaligen Gesamtarbeitsvertrages abgeschlossen. Zusätzlich werden die Mindestlöhne um ein Prozent erhöht. Die Erhöhung tritt in Kraft, sobald der neue GAV vom Seco für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Weiterbildung und Gesundheitsschutz
Auch der zusätzliche GAV der Branche, der die Bereiche Weiterbildung und Gesundheitsschutz regelt, wird per 1. Januar 2022 wieder eingeführt. Weiterbildungen und Investitionen in den Gesundheitsschutz können somit auch wieder unterstützt werden. Doch damit nicht genug: «Syna hat die Forderungen ihrer Mitglieder nach zeitgemässen Arbeitsbedingungen in der Branche beim Schreinermeisterverband platziert und deren Verhandlung für den nächsten GAV vereinbart», erklärt Johann Tscherrig, Verantwortlicher der Gewerkschaft Syna für das Schreinergewerbe. Bedürfnisse der Arbeitnehmenden wie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Teilzeitarbeit oder Modelle für eine Entlastung in den letzten Jahren vor der Pensionierung müssen berücksichtigt werden.

Weitere Auskünfte
Johann Tscherrig, Zentralsekretär Schreinergewerbe

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