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Ältere Arbeitnehmende unter Druck

Nach einem Stellen­verlust haben ältere Arbeit­nehmende oft Schwierig­keiten, wieder eine Arbeit zu finden. Ihnen drohen Aus­steuerung und sozialer Abstieg. Dagegen braucht es dringend Massnahmen.

Ältere Arbeitnehmende sind unter Druck. Wer nach 50 seine Stelle verliert, hat grosse Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zwar sind ältere Arbeitnehmende durch die Arbeitslosenversicherung besser geschützt. Denn ihnen stehen bei Arbeitslosigkeit nicht nur 400 Arbeitslosentaggelder, sondern deren 520 zur Verfügung. Das entspricht 2 Jahren Unterstützung. Kommt es danach aber zur Aussteuerung, hat das weitreichende Folgen. Trotz langjähriger Arbeit können sozialer Abstieg und gar Altersarmut drohen. Das Problem: Wer ein Vermögen von mehr als 4000 Franken hat, erhält keinen Zugang zur Sozialhilfe. Das Vermögen muss aufgebraucht werden, bevor die Sozialhilfe mit ihrer Unterstützung beginnen kann. Es muss vermieden werden, dass Menschen so in Armut fallen. Syna fordert deshalb verschiedene Massnahmen:

Arbeitsmarktfähigkeit erhalten

Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeitenden stärker in der Weiterbildung unterstützen, damit diese fit für den Arbeitsmarkt bleiben – dies gilt gerade für ältere Arbeitnehmende.
Ob die älteren Arbeitnehmenden mit der neu eingeführten Stellenmeldepflicht tatsächlich bessere Karten auf dem Arbeitsmarkt haben werden, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall müssen ältere Arbeitnehmende in Arbeitslosigkeit durch die öffentliche Arbeitsvermittlung noch enger betreut und unterstützt werden, um eine Aussteuerung zu verhindern.

BVG-Rente für alle sichern

Wer erwerbslos wird, dessen Pensionskassengelder werden auf einem Freizügigkeitskonto parkiert. Dieses Geld bleibt einem zwar als Vermögen erhalten, eine Rente ist damit aber nicht verbunden. Politisch muss deshalb auf das Ziel hingearbeitet werden, dass ältere Arbeitnehmende bei einem Stellenverlust bei ihrer letzten Pensionskasse bleiben können und damit das Recht auf eine Rente behalten. Ohne eine solche Lösung wird das Risiko «Alter» ganz auf die einzelnen Arbeitnehmenden abgeschoben, obwohl die Pensionskassen während Jahrzehnten von den vorgeschriebenen Einzahlungen profitiert haben.

Ausgesteuerte finanziell unterstützen 

Nach der Aussteuerung können nur jene auf Unterstützung der Sozialhilfe zählen, die über ein Vermögen von höchstens 4000 Franken verfügen. Alle anderen sind auf sich gestellt und müssen ihr Vermögen aufbrauchen. Das kann je nach familiärer und finanzieller Situation zu einem massiven sozialen Abstieg führen. Nach jahrelanger produktiver und engagierter Arbeit findet man sich in den letzten Jahren des Arbeitslebens plötzlich wirtschaftlich und sozial auf dem Abstellgleis. Das schmerzt.

Syna fordert Gegenmassnahmen: Es ist deshalb sinnvoll, wenn ausgesteuerte ältere Arbeitnehmende bis zur Pensionierung mit Ergänzungsleistungen finanziell unterstützt werden. Zur Bestreitung der notwendigen Lebenskosten sind 10% aus dem eigenen Vermögen beizusteuern, den Rest soll die öffentliche Hand übernehmen.
Die Gesellschaft profitiert davon: So wird der Altersarmut vorgebeugt, und nach der Pensionierung fallen weniger Kosten für die Ergänzungsleistungen an, weil noch Vermögen vorhanden ist.

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