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Überbrückungsleistung: Lichtblick für ältere Arbeitslose

Seit dem 1. Juli 2021 haben ausgesteuerte Arbeitslose ab 60 das Recht auf eine Überbrückungsleistung. Sie ist ein Auffangnetz für ältere Arbeitslose, die nach einem langen Erwerbsleben keine Stelle mehr finden und keine Arbeitslosengelder mehr erhalten. 

Etwa ein Drittel aller registrierten Stellensuchenden in der Schweiz sind heute über 50 Jahre alt – Tendenz steigend. Diesen Frühling waren auf den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) 74 000 Stellensuchende über 50 gemeldet – vor 5 Jahren waren es noch deutlich weniger. 

Immer mehr ältere Arbeitslose 

Noch in den 2000er-Jahren wurden ältere Arbeitnehmende viel seltener arbeitslos als junge Erwerbstätige. Doch die Zurückhaltung der Arbeitgebenden, ältere Mitarbeitende zu entlassen, hat in den letzten Jahren deutlich abgenommen.
Heute liegt die Arbeitslosenquote der älteren Arbeitnehmenden im Durchschnitt aller Erwerbstätigen. Wer aber im Alter seine Stelle verliert, findet häufig nicht mehr so schnell eine neue Arbeit. Entsprechend hoch ist die Langzeitarbeitslosigkeit bei dieser Altersgruppe. Auch die Sozialhilfequote bei den über 50-Jährigen ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Aus diesen Gründen hat das Parlament der neuen Überbrückungsleistung zugestimmt.

Besser als Sozialhilfe

Die neue Leistung bietet keine Lösung gegen die Arbeitslosigkeit von älteren Personen. Sie verhindert aber, dass ältere Personen, die kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, aufs Sozialamt müssen. Auch eine Frühpensionierung und damit verbundene Renten-Einbussen können so meist verhindert werden. 

Vorsicht bei Frühpensionierungen 

Anspruch auf eine Überbrückungsleistung haben allerdings nur Personen, die mindestens 20 Jahre in die AHV eingezahlt haben und nur über ein geringes Vermögen verfügen. Eine weitere Voraussetzung ist die Aussteuerung aus der Arbeitslosenversicherung nach dem 60. Altersjahr (siehe Box). Eine Frühpensionierung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber muss deshalb gut geprüft werden: Sobald Rente aus der Altersvorsorge bezogen wird, verfällt der Anspruch auf die Überbrückungsleistung.

Weitere Massnahmen müssen folgen

Arbeitslosigkeit entsteht hauptsächlich dann, wenn es zu wenig Arbeit gibt oder die Arbeitssuchenden mit ihrer Ausbildung nicht auf die freien Stellen passen. Bei älteren Arbeitslosen können zudem auch Vorurteile oder die hohen Pensionskassenbeiträge eine Rolle spielen.

Die Sozialpartner schlagen deshalb mit ihrem Kompromiss für die berufliche Vorsorge vor, die Pensionskassenbeiträge zu senken, ohne dass die Renten dadurch sinken.
Doch es müssen weitere Massnahmen zugunsten älterer Arbeitnehmender folgen, beispielsweise für die Verbesserung ihrer Qualifikationen oder gegen ihre Diskriminierung im Arbeitsmarkt. Dies immer mit dem Ziel, dass die Überbrückungsleistung möglichst wenig benötigt wird. 

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