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Coiffeursalons: ab Montag nur mit Maske

Das Corona-Schutzkonzept für die Coiffeursalons steht. Es wurde vom Branchenverband Coiffure Suisse in Absprache mit den Gewerkschaften erstellt und sieht strenge Schutzmassnahmen vor, allen voran die Maskentragpflicht für Personal und Kundschaft. Einige Fragen bleiben aber noch offen.

Der Schutz von Angestellten und Kundschaft ist die oberste Priorität im Konzept: Wenn es nicht um Dienstleistungen mit zwingendem Körperkontakt geht, gilt «Social Distancing» als Regel. Um 2 Meter Abstand zwischen Kundinnen und Kunden zu garantieren, kann nur jeder zweite Platz genutzt werden. Man wird sehen, wie sich diese Regel bewährt – auch mit Rücksicht auf die jeweils im Salon zur Verfügung stehende Fläche.
Um den Schutz geht es auch bei den Hygienemassnahmen: Sowohl die Kundschaft wie die Angestellten waschen und desinfizieren die Hände, Sitzplätze und Arbeitswerkzeuge werden nach jeder/jedem Kundin/-en desinfiziert, ebenfalls tragen sowohl Kundschaft als auch Angestellte eine Maske. Für «Face to Face»-Dienstleistungen sieht das Schutzkonzept noch weitere Massnahmen vor.

Information und Ausbildung

Syna ist sehr befriedigt, dass bei der Erarbeitung die Arbeitnehmenden miteinbezogen worden sind. Die Arbeitgeber verpflichten sich, sowohl das Personal als auch die Kundschaft ordnungsgemäss über die Schutzmassnahmen zu informieren. Syna wird auch kritisch beobachten, ob die Angestellten korrekt über die richtige Anwendung und Entsorgung des Schutzmaterials instruiert werden.
Für Syna ist zudem wichtig, dass die Rechte der besonders gefährdeten Personen gewahrt und spezifische Schutzmassnahmen für sie umgesetzt werden. Diesbezüglich ist das ausgearbeitete Konzept erfreulicherweise sehr klar.

Viel mehr Kontrollen

Damit ein Konzept – wie gut es auch immer sei – einen Effekt erzielt, muss seine Umsetzung kontrolliert werden. In der aktuellen Situation wäre es naiv, einfach nur auf die Eigenverantwortung zu setzen – und unverantwortlich, die Gesundheit von Angestellten und Kundinnen und Kunden aufs Spiel zu setzen. Als Partnerin im nationalen Gesamtarbeitsvertrag der Branche fordert Syna, dass Bund und Kantone mehr Ressourcen für Kontrollen als bisher zur Verfügung stellen, dass die Kontrollen in allen Kantonen mit den gleichen Vorgaben durchgeführt werden und dass auch die Sozialpartner miteinbezogen werden.

Kurzarbeit und verlängerte Öffnungszeiten?

Dass nur jeder zweite Coiffeursessel besetzt werden kann, wird natürlich die Wiederaufnahme der Arbeit beeinflussen: Nur ein Teil der Angestellten wird vorerst wieder arbeiten können. Und die anderen? Syna geht davon aus, das die Betriebe ihre Kurzarbeitsbewilligungen verlängert können, solange es wegen des Coronavirus noch Einschränkungen gibt.
Oder aufgrund der Nachfrage und des eingeschränkten Platzangebots werden Salons ihre Öffnungszeiten verlängern – und damit die Arbeitsbelastung der Angestellten erhöhen. Syna wird auch diese Problematik aufmerksam beobachten.

Dateiname: 2304_Schutzkonzept_Coiffure_Suisse
Dateigröße: 292 kb
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