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Dein Recht: Sommerzeit – Ferienzeit

Recht /

Ferien sind doch immer noch das Beste an der Arbeit! Doch was tun, wenn der Arbeitgeber die Ferien verweigert?

Da ich schulpflichtige Kinder habe, will ich mit meiner Familie jeweils während den Schulferien verreisen. Meine Chefin will mir in dieser Zeit aber keine Ferien geben. Ist das korrekt? 

Grundsätzlich darf die Arbeitgeberin den Ferienzeitpunkt ihrer Mitarbeitenden bestimmen. Allerdings ist sie auch verpflichtet, die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Angestellten zu berücksichtigen. Bei Arbeitnehmenden mit schulpflichtigen Kindern darf das Unternehmen die Ferien nicht ausschliesslich ausserhalb von Schulferien anordnen, ausser es sei aus betrieblichen Gründen nicht anders möglich. 

Wir haben im Betrieb gerade etwas mehr zu tun als sonst. Mein Chef will mir deshalb kurzfristig die Ferien streichen. Doch ich habe meine Reise bereits gebucht. Was jetzt? 

Arbeitgebende müssen ihren Angestellten nicht genehmigte Ferien frühzeitig mitteilen. Kurzfristige Änderungen sind nur möglich, wenn es aus unvorhergesehenen betrieblichen Gründen dringend notwendig ist. Dann muss der Arbeitgeber allerdings die Kosten tragen, die allenfalls entstanden sind (zum Beispiel Annullationskosten). Ist kein betriebliches Interesse vorhanden, welche die Ferienänderung rechtfertigen, so empfehlen wir dir, deinem Arbeitgeber sofort mitzuteilen, dass die kurzfristige Änderung für dich unzumutbar ist. 

Ich möchte im Sommer zwei Wochen in die Ferien. Meine Chefin behauptet aber, wir dürften unsere Ferien nur tageweise nehmen, auf das ganze Jahr verteilt. Stimmt das? 

Nein: Aus gesundheitlichen Gründen schreibt das Arbeitsgesetz vor, dass alle Arbeitnehmenden mindestens einmal pro Jahr 2 Wochen Ferien am Stück beziehen müssen. Du hast also Anrecht auf 2 Wochen Ferien am Stück – allerdings nicht zwingend im Sommer. Weigert sich deine Chefin, dir diese zu geben, dann kontaktiere dein Syna-Regionalsekretariat. Wir helfen dir gerne weiter. 


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