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Krank in den Ferien – und jetzt?

Was passiert, wenn ich während der Ferien krank werde? Und darf ich in die Ferien, auch wenn ich arbeitsunfähig bin? Unser Rechtsdienst gibt Auskunft.

Krankheit und Ferien schliessen sich grundsätzlich aus. Allerdings gilt: Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht unbedingt Ferienunfähigkeit. Dazu einige Fragen und Antworten:

Ich bin während meiner Ferien oder kurz vor deren Antritt krank geworden. Kann ich die Ferien abbrechen oder verschieben und später nachbeziehen? 

Wer in den Ferien erkrankt oder verunfallt, kann seine Ferien meist nicht mehr geniessen – sei es wegen der medizinischen Behandlung oder wegen des schlechten Körper- oder Gemütszustandes. Der Zweck der Ferien ist die Erholung von der Arbeit. Das trifft auf jeden Fall nicht mehr zu, wenn ich wegen eines Unfalls oder einer Krankheit ans Bett gefesselt oder sogar im Spital bin. Auch regelmässige Arztbesuche sind ein Grund, die Ferien zu unterbrechen oder gar nicht anzutreten.
Wenn ich mir dagegen eine kleinere Verletzung zuziehe oder einen Tag lang unter einer Magenverstimmung leide, dann gilt dies in der Regel nicht. Ich kann also nicht bei jeder gesundheitlichen Beeinträchtigung, bei der ich während der Arbeit allenfalls zu Hause geblieben wäre, die Ferien unterbrechen.
Im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht werden die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Ferienunfähigkeit unterschieden: Wer arbeitsunfähig ist, ist nicht in jedem Fall auch ferienunfähig. Um den Zweck der Ferien zu verhindern, muss die Beeinträchtigung meiner Gesundheit einigermassen erheblich sein.

Brauche ich ein Arztzeugnis, wenn ich meine Ferien abbrechen muss oder nicht antreten kann? 

Die Beweislast für die Ferienunfähigkeit liegt bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer. Wenn ich also in den Ferien verunfalle oder erkranke, muss ich grundsätzlich nachweisen, dass ich mich aufgrund der Umstände nicht erholen kann – so wie ich auch bei Krankheit oder Unfall beweisen muss, dass ich nicht zur Arbeit erscheinen kann. Ein Arztzeugnis ist zu empfehlen. Dieses sollte nicht nur die Arbeitsunfähigkeit, sondern auch die Ferienunfähigkeit bezeugen. So können gegenüber dem Arbeitgeber allfällige Unklarheiten ausgeräumt werden. Die genaue Diagnose muss das Arztzeugnis aber nicht nennen, diese unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Ich bin seit einigen Wochen krankgeschrieben. Kann ich trotzdem in die Ferien? 

Auch hier gilt: Wenn ich arbeitsunfähig bin, bin ich nicht unbedingt auch ferienunfähig. Wenn mich eine Grippe ans Bett fesselt, so versteht sich von selbst, dass ich nicht verreisen darf. Wenn ich aber beispielsweise wegen einer psychischen Krankheit nicht arbeiten kann, dann ist einer Ferienreise im Prinzip möglich – ja sie kann sogar zu meiner schnelleren Genesung beitragen. Weil Arbeitgeber oder auch Kolleginnen und Kollegen schnell einmal misstrauisch werden können, ist es wichtig, die Ferienfähigkeit mit dem Arzt oder der Ärztin zu besprechen und bestätigen zu lassen.
Während der Ferien ist der volle Lohn vom Arbeitgeber geschuldet. Allfällige Leistungen einer Krankentaggeldversicherung setzen in dieser Zeit natürlich aus. Die bezogenen Ferien werden vollumfänglich vom Ferienguthaben abgezogen – übrigens auch dann, wenn ich nur teilweise arbeitsunfähig bin und zu einem geringeren Pensum arbeite. Denn im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit gilt die Ferienunfähigkeit nur ganz oder gar nicht.

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