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Muss ich Ferien nehmen?

Recht /

Ferien sind doch immer noch das Schönste an der Arbeit! Doch wenn es um ihre Planung geht, kann es am Arbeitsplatz schnell mal zu Diskussionen kommen.
Ein paar rechtliche Fakten.

«Darf mein Chef eigentlich vorgeben, wann ich Ferien nehmen muss?» – «Habe ich Anrecht auf Ferien während der Schulferien, wenn ich schulpflichtige Kinder habe?» – Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele bei der jährlichen Planung ihrer Ferien.
Der Syna-Rechtsdienst zeigt an dieser Stelle einige rechtliche Grundlagen auf:

Wie viel Ferien stehen mir zu?

Jedem Arbeitnehmenden müssen bis zum Beenden des 20. Lebensjahres jährlich wenigstens 5 Wochen und danach wenigstens 4 Wochen Ferien gewährt werden. Etliche Gesamtarbeits- und Einzelarbeitsverträge geben sogar verbesserte Bedingungen vor (zum Beispiel 5 Wochen Ferien für alle Arbeitnehmenden, 6 Wochen Ferien für Arbeitnehmende ab dem 50. Altersjahr usw.).
 

Wird der Lohn auch in meinen Ferien bezahlt?

Der Arbeitgeber hat während der Ferien den vollen Lohn zu bezahlen. Dazu gehören der Grundlohn sowie dauerhafte Zulagen und Beteiligungen.

Dürfen mir Ferien verwehrt werden?
Die Ferien sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Jahres zu gewähren; davon müssen mindestens 2 Wochen zusammenhängen. Sie dürfen während des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht durch Geldleistungen oder andere Vergütungen abgegolten werden.


Wer bestimmt, wann meine Ferien sind?
Der Zeitpunkt der Ferien kann grundsätzlich vom Arbeitgeber bestimmt werden. Dieser muss allerdings auf die Wünsche des Arbeitnehmenden Rücksicht nehmen, soweit diese mit den Interessen des Betriebes vereinbar sind. Eine einseitige Anordnung des Ferienbezugs sollte mindestens 2 bis 3 Monate im Voraus erfolgen.

Eine Familie mit schulpflichtigen Kindern kann sich demnach nicht darauf verlassen, dass der Wunsch, die Ferien während der Schulferien zu beziehen, in jedem Fall erfüllt wird. Idealerweise wird die Ferienplanung bereits Anfang Jahr vorgenommen und schriftlich festgehalten.

Sind Brückentage Ferientage?

Um Brückentage beziehen zu können, ist in vielen Betrieben eine Erhöhung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit vorgesehen. Die fehlenden Arbeitszeiten werden somit während des ganzen Jahres vor- oder nachgeholt. Bei Firmen, die keine erhöhte Wochenarbeitszeit eingeführt haben, sind die Brückentage als einzelne Ferientage zu beziehen oder als Überstundenkompensation zu gewähren.

Was passiert mit meinem Ferienanspruch, wenn ich krank bin?

Wenn ein/-e Arbeitnehmende/-r mehr als 1 Monat abwesend ist, können die Ferien um 1/12 pro vollen Monat gekürzt werden (beispielsweise bei unbezahltem Urlaub oder bei mehr als 1-monatiger Abwesenheit durch Krankheit, Unfall, Militärdienst). Wer während der Ferien nachweisbar derart krank wird, dass keine Erholung möglich ist, kann die Anzahl der Krankheitstage nachträglich beziehen.

Ferien in der Kündigungsfrist?

Der Ferienbezug darf in der Kündigungszeit nur angeordnet werden, wenn die Dauer der Kündigungsfrist den Ferienanspruch erheblich übersteigt.

Was passiert mit nicht bezogenen Ferien?

Der Ferienanspruch verjährt nach 5 Jahren. Zu wenig bezogene Ferien können demnach 5 Jahre nach der Entstehung ihres Anspruches eingefordert werden.

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