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Gastgewerbe: Jetzt müssen Mindestlöhne steigen!

Hausangestellte verdienen neu monatlich rund 300 Franken mehr als Angestellte im Gastgewerbe. Jetzt ist das Gastgewerbe mehr denn je gefordert, den eigenen Missstand der zu tiefen Löhne zu beheben!

Der Bundesrat hat entschieden: Der Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmende in der privaten Hauswirtschaft soll weiter bestehen und die vorgeschriebenen Mindestlöhne sollen per Januar 2020 weiter ansteigen.
Der Bundesrat stützt sich dabei auf die Einschätzung der tripartiten Kommission des Bundes (TPK Bund). Diese Komission vertritt die Interessen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden gleichermassen – vergleichbar mit einer Sozialpartnerschaft, die für Gesamtarbeitsverträge zuständig ist.

Dem Gastgewerbe voraus 

Die TPK Bund hat erreicht, was die Sozialpartnerschaft des Gastgewerbes nicht geschafft hat: eine Lösung für die Erhöhung der Mindestlöhne zu finden. Zur Erinnerung: Die Verhandlungen zur Erhöhung der Mindestlöhne im Gastgewerbe sind im letzten Juni gescheitert, da das Angebot von Arbeitgeberseite viel zu tief war. Ein Schiedsgericht wird nun abschliessend entscheiden, um wieviel die Mindestlöhne im Gastgewerbe steigen werden.

Aufholbedarf bei Mindestlöhnen 

Mit dem Entscheid des Bundesrats wird einmal mehr deutlich, welchen Aufholbedarf die Mindestlöhne im Gastgewerbe haben. Denn wie die private Hauswirtschaft ist auch das Gastgewerbe eine klassische Tieflohnbranche.
Für Syna steht fest: Was private Haushalte ihren Angestellten bezahlen können, muss auch ein Wirt oder Hotelier seinen Mitarbeitenden bezahlen! Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid das Niveau der Mindestlöhne festgesetzt und nun ist das Gastgewerbe gefordert, die Mindestlöhne bedeutend anzuheben.

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