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Gastgewerbe: Der Lohn muss steigen!

Die Verhandlungen zum neuen Gesamtarbeitsvertrag im Gastgewerbe (L-GAV) wurden von den Arbeitgebern unterbrochen. Keine Einigung gibt es auch für die Erhöhung der Mindestlöhne. Syna fordert diese weiterhin ein.

Seit Anfang Jahr verhandelt Syna zusammen mit den Sozialpartnern den neuen L-GAV, der 2021 in Kraft treten soll. Vor einigen Wochen hat der Wirteverband Gastrosuisse als einer der drei Arbeitgebervertretungen die Verhandlungen überraschend unterbrochen. Dies mit der Forderung, die Gewerkschaften dürften die in immer mehr Kantonen festgesetzten Mindestlöhne nicht unterstützen. Denn diese seien teilweise höher als die L-GAV-Mindestlöhne.

Keine Working Poor im Gastgewerbe! 

Tatsache ist: Die kantonalen Mindestlöhne sichern für viele das Existenzminimum.
Es darf nicht sein, dass Menschen voll arbeiten und damit trotzdem ihren Lebensunterhalt nicht finanzieren können. Das ist für die Syna-Mitglieder klar. Und diese Haltung nehmen die Funktionärinnen und Funktionäre von Syna als Auftrag wahr, den sie auch in den Kantonen umsetzen.

Lohnerhöhung vor Gericht 

Syna fordert: Die anhaltend gute Lage der Branche muss dringend an die Arbeitnehmenden weitergegeben werden. Denn das Gastgewerbe ist nach wie vor eine ausgewiesene Tieflohnbranche.
Da sich die Sozialpartner auf keine Lösung über die Erhöhung der Mindestlöhne einigen konnten, wird nun ein Schiedsgericht einen Entscheid fällen. Dieser wird auf Ende Herbst erwartet.


Weitere Informationen
Claudia Stöckli, Zentralsekretärin Gastgewerbe

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