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Lohngleichheitsanalysen – Der Nationalrat sagt Ja zur erleichterten Evaluation

Die jüngste Revision des Gleichstellungsgesetzes ist in vielerlei Hinsicht unbefriedigend. Eine parlamentarische Initiative der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates will dem Bund wenigstens die Mittel in die Hand geben, um ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, ist über die heutige Annahme des Anliegens durch den Nationalrat erfreut. Die Initiative forderte, dass die Resultate der von den Unternehmen durchgeführten Lohngleichheitsanalysen dem Bund zugänglich gemacht werden. Dank dieser Informationen wird die Evaluation der Revision erleichtert.

Seit dem 1. Juli 2020 sind Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, ihre Löhne hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern zu überprüfen. „Das revidierte Gleichstellungsgesetz sieht allerdings weder Kontrollen noch Sanktionen vor", bedauert Valérie Borioli Sandoz, Leiterin Gleichstellungspolitik bei Travail.Suisse, Dachverband von Syna. Es ist nur vorgesehen, dass die Wirksamkeit der Bestimmungen evaluiert wird, bevor sie nach zwölf Jahren von selbst ablaufen.

Um zu erfahren, ob die Revision ihre Ziele erreicht hat, braucht es die entsprechenden Informationen. Das Ergebnis der von den einzelnen Unternehmen durchgeführten Analysen ist eine dieser Informationen. Die Unternehmen, die das Gesetz einhalten, werden über diese Information verfügen. Die WBK-N erachtete es deshalb als unerlässlich, dass sie sie dem Bund weiterleiten. Die Massnahme ist mit keinem zusätzlichen Aufwand für die Unternehmen verbunden und erlaubt, die vom Gesetzgeber vorgesehene Wirksamkeit der Revision des Gleichstellungsgesetzes einfacher zu evaluieren. Das Geschäft geht jetzt in den Ständerat.

Respect8-3: Plattform für Lohngleichheitsanalysen

Travail.Suisse und die angeschlossenen Verbände haben als Antwort auf die enttäuschende Revision des Gleichstellungsgesetzes durch das Parlament eine Plattform eingerichtet, die es den Unternehmen ermöglicht, sich zu melden, wenn sie die Lohngleichheitsanalyse durchgeführt haben: www.respect8-3.ch. Diese Plattform richtet sich an alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten und nicht nur an jene, die gesetzlich zur Lohngleichheitsanalyse verpflichtet sind, also 100 Mitarbeitende haben. Alle Unternehmen haben die Möglichkeit, sich auf einer entsprechenden Liste als Pioniere der Lohngleichheit zu registrieren. Die Pionierunternehmen sind jene, welche die Analyse auch ohne gesetzliche Verpflichtung durchgeführt, oder jene, die sie bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung vollzogen haben. Mehrere Dutzend Unternehmen haben sich seit der Lancierung im Juni 2020 bereits auf der Plattform angemeldet. Es ist vorgesehen auch eine Liste zu erstellen mit jenen Unternehmen, welche die Lohngleichheitsanalyse trotz der gesetzlichen Verpflichtung nicht umgesetzt haben.


Weitere Informationen
Arno Kerst, Präsident Syna

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