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Syna sagt Ja zum Schutz vor Hass

Am 9. Februar 2020 stimmen wir über die Erweiterung der Anti-Rassismusstrafnorm um die sexuelle Orientierung ab. Syna sagt entschieden Ja zur Vorlage.

National- und Ständerat haben im Dezember 2018 beschlossen, den Strafartikel gegen Rassendiskriminierung um das Kriterium «sexuelle Orientierung» zu erweitern. Dagegen wurde das Referendum ergriffen, deshalb wird das Stimmvolk am 9. Februar 2020 darüber entscheiden.
Die Syna-Gleichstellungskommission unterstützt diese gesetzlichen Änderungen und fordert alle stimmberechtigten Syna-Mitglieder auf, am 9. Februar ebenfalls ja zu stimmen!

Gegen Hass und Diskriminierung 

Konkret geht es geht darum, dass Lesben, Schwule und Bisexuelle in Zukunft einen Schutz vor Hass, Hetze und Diskriminierung erhalten. Der öffentliche Aufruf zu Hass und Diskriminierung bzw. die systematische Herabsetzung und Verleumdung von Lesben, Schwulen und Bisexuellen soll strafbar werden. Was ein Mensch denkt oder auch einmal in seinem Freundeskreis oder am Stammtisch äussert, fällt nicht unter die erweiterte Strafnorm.

Rechtliche Grundlage schaffen 

Wer heute in der Schweiz zu Hass gegen Lesben, Schwule und Bisexuelle als gesamte Gruppe aufruft oder Lesben, Schwule und Bisexuelle diskriminiert, kann dafür nicht belangt werden. Durch die Erweiterung wird es möglich, dies zu bekämpfen – so wie bereits heute nicht zu Hass aufgrund der Religion oder der Hautfarbe aufgerufen werden darf.


Weitere Infos: www.jazumschutz.ch

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