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Mit Bestürzung nimmt Syna die Entscheidung des Bundesgerichts zur Kenntnis, das die Volksabstimmung über die Erhöhung des Rentenalters für Frauen bestätigt hat. Diese Entscheidung stellt einen schweren Schlag für die Frauen dar, die bereits während ihrer beruflichen Laufbahn und im Ruhestand mit eklatanten Ungleichheiten konfrontiert sind.

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Syna hat sie bekämpft, jetzt ist sie Wirklichkeit geworden: Mit der AHV21-Reform müssen die Frauen nun ein Jahr länger arbeiten, ohne dass dies eine Verbesserung der Lohngleichheit oder der Gleichstellung im Allgemeinen mit sich bringen würde. Das Lohnniveau in den überwiegend von Frauen ausgeübten Berufen und eine mit Unterbrüchen oder Teilzeitpensen durchzogene Karriere machen eine Frühpensionierung finanziell oft unmöglich.

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Die Beiträge erhöhen und die Renten der 2. Säule senken? Das ist nicht die Lösung ... In den 15 Jahren seit 2008 haben unsere BVG-Renten 20 Prozent ihres Wertes verloren.

Die Reform der 2. Säule ist eine fahrlässige Reform, die hauptsächlich dem Willen der Banken- und Versicherungslobby nachgibt, ohne Rücksicht zu nehmen auf die Versicherten und zukünftigen AHV-Rentnerinnen und -Rentner.

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Die Inflation, unter der wir seit über zwei Jahren leiden und die voraussichtlich noch länger anhalten wird, trifft die älteren Menschen sehr hart. Sie bringt die Rentnerinnen und Rentner um den Gegenwert von ungefähr einer Rente aus der 1. Säule pro Jahr. Derzeit haben fast 14 Prozent der über 65-Jährigen ein Einkommen unterhalb der Armutsgrenze in der Schweiz (2279 Franken pro Monat), 17 Prozent kommen kaum über die Runden und 20 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind arm (mit weniger als 2506 Franken pro Monat).

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In der kommenden Sommersession wird der Nationalrat die sogenannte Renteninitiative behandeln. Der Vorschlag zielt an den Lebensrealitäten der Arbeitnehmenden vorbei und schafft soziale Härten. Die Initiative nimmt keinerlei Rücksicht auf die unterschiedlichen Belastungen der Arbeitnehmenden im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit und erschwert die Verlässlichkeit und Planbarkeit der Pensionierung. 

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