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Vaterschaftsurlaub: Die Forderung bleibt bei 20 Tagen

Nun hilft unsere Vaterschaftsurlaub-Initiative auch dem Bundes­parlament auf die Sprünge: Die Sozial­kommission des Stände­rats schlägt als Gegen­entwurf eine 10-tägige Auszeit vor. Die Richtung stimmt, die Dauer ist aber ungenügend.

Die Volksinitiative, für die Syna über 45 000 Unterschriften gesammelt hat, entspricht einem gesellschaftlichen Bedürfnis: Ein 20-tägiger Vaterschaftsurlaub bringt Fortschritte für die Familien, für die Gleichstellung und für den Arbeitsmarkt, er sorgt für gleich lange Spiesse für alle Unternehmen und Arbeitnehmenden.
Der Gegenvorschlag enttäuscht dagegen – in zweierlei Hinsicht:

  1. Er verbessert die Rahmenbedingungen für eine junge Familie nur bedingt: Zwar erleichtert auch ein 10-tägiger Vaterschaftsurlaub den Start ins Familienleben und bringt kurzfristig Stabilität. Die weitere Wirkung ist aber beschränkt.
  2. Er bringt für die Gesellschaft zu wenig: Eine gleichmässige Verteilung der Aufgaben zwischen den beiden Elternteilen und der Aufbau von väterlichen Kompetenzen brauchen Zeit. Mütter werden sich nur vermehrt in der Erwerbsarbeit engagieren, wenn sie eine verlässliche und dauerhafte Entlastung durch den Partner spüren. Und die gewünschten Kinder werden nur geboren, wenn die familienpolitischen Leistungen deutlich verbessert werden.
Finanzierbarkeit ist gegeben 

Bei einem durchschnittlichen Lohn entsprechen die Kosten unserer Initiative je rund 3 Franken pro Monat für Arbeitgeber und Arbeitnehmende. Der Gegenentwurf kostet die Hälfte. Bezahlt würde der Vaterschaftsurlaub in beiden Fällen von der Erwerbsersatzordnung (EO), die auch die Militärdiensttage entschädigt. Weil die Anzahl Militärdiensttage sinkt, kann mit den heutigen Beiträgen bereits ein Teil des neuen Vaterschaftsurlaubs bezahlt werden. Die Erhöhung des EO-Beitragssatzes wäre also so oder so sehr moderat und gut zu verkraften.

20 Tage sind organisierbar 

Sowohl der Gegenentwurf wie auch die Initiative sehen vor, dass der Vaterschaftsurlaub flexibel bezogen werden kann. Die Flexibilität gilt sowohl für den Zeitpunkt des Bezugs wie auch für die Aufteilung des Urlaubs. So soll es auch möglich sein, den Vaterschaftsurlaub als einzelne freie Arbeitstage zu beziehen und mit Teilzeitarbeit zu verbinden. Ein tageweiser Bezug kann auch dem Arbeitgeber entgegenkommen.
Dank dieser Flexibilität sind 20 Tage Abwesenheit eines frischgebackenen Vaters für alle Betriebe organisatorisch genauso gut zu bewerkstelligen wie 10 Tage.

Besseres Preis-Leistungs-Verhältnis 

Aus all diesen Gründen ist für Syna klar: Der Gegenentwurf ist zwar als Schritt in die richtige Richtung zu bewerten, eine Ausgestaltung im Sinne der Initiative bietet aber viele zusätzliche positive Wirkungen.
Deshalb hält Syna die Forderung nach 4 Wochen Vaterschaftsurlaub aufrecht.


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