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Vorsicht angebracht in der aktuellen Lage

Für Syna und Travail.Suisse gehen die Lockerungsvorschläge des Bundesrates in die richtige Richtung. Angesichts der Corona-Situation sind sie aber als Maximalvorschläge zu betrachten. Vorsicht ist nach wie vor geboten, um die bisherige Öffnung nicht zu gefährden. 

Der Bundesrat berücksichtigt seine Indikatoren und schlägt deshalb per 22. März nur vorsichtige Öffnungsschritte vor. Syna und Travail.Suisse unterstützen dieses Vorgehen. Die Entwicklung der Pandemie muss dabei aber zwingend berücksichtigt werden. Wir zu schnell geöffnet, so stecken sich mehr Leute an und die Belastung des Gesundheitssystems steigt wieder, was erneute Schliessungen nötig machen kann. Diesen Jo-Jo-Effekt gilt es zu verhindern.
«Für uns ist klar, dass die Schweiz auf dem vorsichtigen Weg schneller aus der Krise kommt. Lockerungen müssen deshalb kritisch beurteilt werden», sagt Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich.

Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz weiterhin nötig
Die Öffnung der Restaurant-Terrassen zusammen mit guten Schutzkonzepten bietet aus Sicht der Arbeitnehmenden die Möglichkeit, in einem beschränkten Umfang die Arbeit wieder aufzunehmen. Richtig ist, dass die Umsätze keinen Einfluss auf mögliche Härtefallentschädigungen haben. Syna und Travail.Suisse unterstützen den Bundesrat in der Haltung, dass die Schutzmassnahmen am Arbeitsplatz nicht aufweicht werden dürfen. Öffnungen müssen mit intensiveren Kontrollen der Schutzkonzepte begleitet werden, hier ist der Bundesrat eine Antwort schuldig.

Tests sollen Schutzkonzepte ergänzen
Syna und Travail.Suisse unterstützen die neue Teststrategie des Bundesrates. Tests sollen die Schutzkonzepte aber ergänzen und nicht ersetzen. Sie geben den Arbeitnehmenden, die nicht im Homeoffice arbeiten können, eine zusätzliche Sicherheit. «Der Bundesrat hat es allerdings verpasst die Quarantäne-EO wieder auf 10 Tage auszuweiten», sagt Wüthrich. Diesen Punkt werden Syna und Travail.Suisse in der Konsultation fordern.

Reguläre Lehrabschlussprüfungen trotz Corona

Travail.Suisse war stets der Meinung, dass die Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung ohne Einschränkungen durchgeführt werden müssen. Auch die praktischen Prüfungen sollen unter Berücksichtigung der Schutzkonzepte durchgeführt werden, damit die Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger beim Berufseinstieg keine Nachteile haben und keine «Corona-Generation» geschaffen wird. Die Entscheide des Bundesrates, dass nur in Spezialfällen vom ordentlichen Verfahren abgewichen werden soll, sind deshalb im Interesse der Lernenden. 


Weitere Auskünfte
Arno Kerst, Präsident

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