Die Befragung der Holzbaubranche zeigt eine hohe Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, aber auch Verbesserungspotenziale. Erstmals hat die Branche verschiedene Arbeitszeitmodelle bewerten lassen. Die Umfrageresultate fliessen nun in die weitere Projektgestaltung ein.
Mit den Ergebnissen der Umfrage zu Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben schreitet das Projekt in eine neue Phase. Das grösste Verbesserungspotenzial sehen Unternehmen und Mitarbeitende in mehr Flexibilität bei Arbeitsbeginn und -ende sowie Teilzeitstellen auch unter 80 Prozent. Die Umfrageresultate fliessen nun in die weitere Projektgestaltung ein.
Der Landesmantelvertrag (LMV) des Bauhauptgewerbes regelt die Arbeitsbedingungen von rund 80'000 Bauarbeitern und muss dieses Jahr neu verhandelt werden. Heute fand die erste Verhandlungsrunde zwischen den Gewerkschaften und dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV) statt. Die Bauarbeiter arbeiten am Anschlag und brauchen dringend familienfreundliche Arbeitszeiten: kürzere Tage und eine bezahlte Pause, Schluss mit unbezahlter Reisezeit, Stärkung der Kaufkraft. Doch der Baumeisterverband verlangt das Gegenteil: noch längere Tage für weniger Geld.
Die Gewerkschaft Syna zeigt sich besorgt über den gestrigen Entscheid der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) zur Standesinitiative (23.325 S) betreffend Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten. Mit diesem Schritt soll das Arbeitsgesetz erneut gelockert werden – künftig sollen zwölf Sonntagsverkäufe pro Jahr ohne Bewilligung möglich sein, statt wie bisher nur vier.
Vor fünf Jahren wurde das Gleichstellungsgesetz (GlG) in der Schweiz verschärft: Seither sind Unternehmen verpflichtet, eine Lohnanalyse durchzuführen, um zur Beseitigung von Lohndiskriminierung zwischen Frauen und Männern beizutragen. Doch leider ist das Fazit eindeutig: Die Lohnunterschiede bestehen weiterhin, und das Gesetz ist weitgehend wirkungslos.
An ihrer 32. Delegiertenversammlung überreichte die Gewerkschaft Syna mehrere Tausend Unterschriften aus ihrer Petition «1. Mai – für alle frei!» an ihren Dachverband Travail.Suisse. Sie wird das Anliegen mit ihm in Bern vertreten.
Lange wurde verhandelt – nun ist es soweit: Am 1. Juli 2025 tritt der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe in Kraft. Der GAV regelt die Anstellungsbedingungen für rund 35'000 Mitarbeitende in der Schweiz. In einer systemrelevanten Branche mit oft unregelmässigen und anspruchsvollen Arbeitszeiten bringt der neue Vertrag spürbare Verbesserungen. Dazu gehören unter anderem neu eingeführte Nachtzuschläge für alle, eine verbindliche Arbeitszeitplanung sowie die Einführung von Mindestlöhnen für Lernende.
Seit dem Start der Petition ist bereits ein gutes Jahr vergangen. Sie hat, soviel sei vorweggenommen, grossen Anklang gefunden. Mit den zahlreichen positiven Rückmeldungen und Unterschriften können wir das echte Bedürfnis für nachhaltige, gesicherte und bessere Arbeitsbedingungen durch einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in der Branche belegen. Stetig erreichen uns neue Unterschriften für einen GAV-Architektur – das ist grossartig! Deshalb werden wir die Petition noch bis zu Beginn des Herbsts weiterlaufen lassen.
An einer Medienkonferenz hat Travail.Suisse heute gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden eine umfassende Analyse zur Teilzeitarbeit in der Schweiz präsentiert. Teilzeitarbeit ist in der Schweiz weit verbreitet und wird nach wie vor überwiegend von Frauen ausgeübt. Die Analyse zeigt, dass Teilzeitarbeit den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden entspricht, dass aber Anpassungen notwendig sind, um negative Auswirkungen zu minimieren. Der Dachverband stellt 19 Forderungen zur Modernisierung des «Schweizer Modells» der Teilzeitarbeit vor und räumt gleichzeitig mit einigen Vorurteilen und Unwissen auf.
Der Nationalrat hat heute entschieden, dass die ausgehandelten Minimallöhne aus allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen den kantonalen Mindestlöhnen immer vorgehen sollen. Aktuell ist dies in den Kantonen Neuenburg und Genf nicht der Fall. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, erachtet den Entscheid des Nationalrats als unverantwortlich. Die Sozialpartner sollen nicht mit privatrechtlichen Verträgen Volksentscheide überstimmen können.
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum neuen Abkommen mit der Europäischen Union eröffnet. Für Travail.Suisse sind insbesondere die innenpolitischen Massnahmen zum Lohnschutz zentral, auf welche sich die Sozialpartner geeinigt haben. Die 14 Massnahmen sind die Voraussetzung dafür, dass der Lohnschutz nicht durch das neue Abkommen geschwächt wird.
Anlässlich des 14. Juni lanciert Syna eine Kampagne gegen sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung im Gesundheitswesen – einer Branche, die besonders betroffen ist und dennoch viel zu oft unsichtbar bleibt.
Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst den heutigen Entscheid des Ständerats, das von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) vorgelegte Gesamtkonzept zur Finanzierung der AHV anzunehmen. Die Annahme dieses Kompromisses ist ein wichtiger Schritt, um die kurz- und mittelfristige Stabilität der Altersvorsorge sicherzustellen.
Die Berichte zur Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Jahr 2024 unterstreichen einmal mehr die hohe Bedeutung des Lohnschutzes für viele Arbeitnehmende. Ohne dichte Kontrollen und wirksame Sanktionen würden die inländischen Löhne und Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen stark unter Druck geraten. Gleichzeitig bestehen beim Lohnschutz weiterhin Lücken, die geschlossen werden müssen.
Das Projekt für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben im Gebäudehüllengewerbe schreitet voran: Erste Ergebnisse der Umfrage sind da. Interessierte können sich noch für die Arbeitsgruppe und Pilotprojekte anmelden.
