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Die Arbeit ist noch nicht getan

Für ältere Arbeitslose ist die Situation schwierig. Auch an der Konferenz für ältere Arbeitnehmende gab es dazu nur kleine Erfolge. Immerhin: Der Bundesrat will für über 60-Jährige eine Überbrückungsleistung einführen.

Zum 5. Mal trafen sich Bund, Kantone und Sozialpartner zur Konferenz – erstmals unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin. Trotz Erfolgen bleibt die Ausgangslage prekär, denn zu viele ältere Arbeitslose landen nach ihrer Aussteuerung bei der Sozialhilfe.
Adrian Wüthrich, Nationalrat und Präsident von Travail.Suisse, ist nach der Teilnahme einmal mehr ernüchtert: «Die Anzahl der sozialhilfebeziehenden 56- bis 64-Jährigen hat sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt», sagt er. «Es darf nicht sein, dass man am Ende einer Erwerbskarriere noch auf der Sozialhilfe landet.»

Syna aktiv für ältere Arbeitnehmende 

Einige kleine Erfolge hat Travail.Suisse aber seit der ersten Konferenz für ältere Arbeitnehmende erreicht: So können Stellenlose ab 58 Jahren wahrscheinlich ab 2021 bei ihrer Pensionskasse verbleiben, das Kapital muss dann nicht verbraucht werden und bringt nach der Pensionierung eine Rente. Heute müssen viele Ausgesteuerte ihr Kapital auf ein persönliches Konto transferieren und vor dem Gang zur Sozialhilfe verbrauchen – mit der Folge, dass sie bei der offiziellen Pensionierung keine regelmässige Rente erhalten.

Doch anpacken muss man das Problem bereits viel früher: Travail.Suisse fordert deshalb schon lange ein Recht auf Standortbestimmung in der Mitte des Berufslebens – und bessere Dienstleistungen der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatungen für Erwachsene, insbesondere für ältere Arbeitnehmende.
Dies ist als Forderung in das Leitbild «Berufsbildung 2030» übernommen worden. Mit guten Bespiel voran geht die MEM-Industrie: Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) macht die Laufbahnberatung für Mitarbeitende zur Regel. Das Ziel ist die kontinuierliche Weiterbildung und damit der Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit. An diesem GAV hat auch Syna massgeblich mitgewirkt.

Ergänzungsleistungen statt Sozialhilfe 

Auch in den Kantonen bewegt sich etwas: So soll ein Massnahmenplan zur Optimierung der Leistungen für ältere Arbeitnehmende erarbeitet und umgesetzt werden. Insbesondere sollen die RAV ihre Beratungs-, Wiedereingliederungs- und Vermittlungsdienstleistungen für die älteren Stellensuchenden intensivieren.
Dazu gibt es auch national Lösungsvorschläge - so etwa der Ansatz der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS: Die Grundidee ist, ältere Arbeitnehmende mit Ergänzungsleistungen statt mit Sozialhilfe zu unterstützen.
Positive Signale kommen auch vom Bundesrat. Auch er will Massnahmen für ältere Arbeitnehmende umsetzen – und zwar im Sinn von Travail.Suisse, die eine Art Überbrückungsrente für über 60-Jährige gefordert hat.
Klar ist: Die bis heute beschlossenen Massnahmen sind erst ein Anfang. Es darf nicht sein, dass älteren Arbeitnehmenden gekündigt wird – und ihnen dann die Sozialhilfe und nach der Pensionierung die Altersarmut droht.

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