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Gemeinsamer Positionsbezug und Appell an die zuständigen Behörden

Die zweite Coronawelle hat die Institutionen der Langzeitpflege (Alters- und Pflegeheime sowie Spitex) besonders hart getroffen. Die Mitarbeitenden müssen seit Monaten fast Übermenschliches leisten, um die Bewohnenden und die Klientinnen und Klienten bestmöglich zu pflegen und zu betreuen. Diese Arbeit ist physisch und psychisch sehr belastend. Damit das Personal diesen Marathon übersteht, muss es besonders geschützt und entlastet werden.

Zu diesem Zweck haben die Arbeitgeber- und Arbeitnehmendenverbände der Langzeitpflege einen gemeinsamen Appell an die Branche und die verantwortlichen Behörden gerichtet.

 Gesundheitsschutz

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie brauchen die Leistungserbringer der Langzeitpflege in erster Linie gesundes Personal (ob dieses mit den BewohnerInnen/KlientInnen direkten Kontakt hat oder nicht). Nur so kann die Sicherheit von KlientInnen und BewohnerInnen nachhaltig gewährleistet werden.

Die unterzeichnenden Organisationen sind sich einig:

  • dass KlientInnen, BewohnerInnen und MitarbeiterInnen einen prioritären Zugang zu Corona-Tests erhalten müssen und dass MitarbeiterInnen beim Auftreten von Symptomen frühzeitig müssen getestet werden können;
  • dass MitarbeiterInnen mit positivem Corona-Test bzw. in Erwartung des Testresultats sowie Schwangere und weitere Risikopersonen mit entsprechendem ärztlichen Attest gemäss Covid-19-Verordnung nicht zur Arbeit aufgeboten werden;
  • dass sämtliche MitarbeiterInnen jederzeit Zugang zu genügend und dem für die jeweilige Pflegeverrichtung notwendigen Schutzmaterial haben.
 Personalressourcen

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie braucht es genügend Personal. Auch dies ist zentral für die Sicherheit von KlientInnen und BewohnerInnen. 

Die unterzeichnenden Organisationen einigen sich in dieser Hinsicht auf folgende Vorsätze und Forderungen:
  • Damit das Personal nicht überlastet wird, wird bei Personalengpässen systematisch zusätzliches Personal eingestellt. 
  • Das Pflegepersonal wird von pflegefremden Arbeiten entlastet.
  • Studierende HF/FH werden erst ab 2. und FaGe-Auszubildende erst im letzten Ausbildungsjahr und nur im absoluten Notfall zur Behebung von Personalengpässen in der Pflege von Covid-19 Patienten eingesetzt. Dabei werden eine ausreichende Begleitung, der Besuch des Unterrichts und der fristgerechte Ausbildungsabschluss sichergestellt.
  • Für die zusätzliche Rekrutierung von Personal werden vorhandene Ressourcen ausgeschöpft, indem zum Beispiel bestehende Teilzeitpensen aufgestockt, WiedereinsteigerInnen angestellt und pensionierte MitarbeiterInnen, die nicht einer Risikogruppe angehören, zurückgeholt werden.
  • Zusätzlich eingestelltes Personal geniesst die gleichen Anstellungs- und Arbeitsbedingungen wie die regulären MitarbeiterInnen mit vergleichbaren Abschlüssen.
  • Wo dies rechtlich und fachlich möglich und sinnvoll ist, werden Angehörige der Armee, des Zivilschutzes und Zivildienstes eingesetzt.
  • Der Personaleinsatz wird institutions- und kantonsübergreifend geplant und koordiniert. Zu diesem Zweck braucht es eine Zusammenarbeit und Koordination sowohl unter den Gesundheitsinstitutionen als auch mit den Kantonen. Ziel ist die Bildung von Personalpools, aus denen Gesundheitsinstitutionen bei Bedarf situativ Mitarbeitende beziehen können.
  • Bund und Kantone stellen die Finanzierung des institutions- und kantonsübergreifenden Personaleinsatzes sicher.
  • Bund und Kantone entschädigen in angemessener Weise Gesundheitseinrichtungen, die infolge der Sars-Cov-2-Pandemie finanzielle Verluste aufgrund behördlich angeordneter Vorhalteleistungen und Zusatzkosten als Folge von Massnahmen gemäss Art. 3 Abs. 4 Covid-19-Gesetz erlitten haben.
 Langfristige strukturelle Verbesserungen

Die Pflegeleistungen der stationären und ambulanten Langzeitpflege sind auch unabhängig von der Coronavirus-Pandemie unzureichend finanziert, mit dem entsprechenden Druck auf die Personaldotation. Mit Corona verschärft sich die Situation zusätzlich. 

Die unterzeichnenden Organisationen sind sich hinsichtlich folgender Forderungen einig:
  • Die Kantone müssen die Richtstellenpläne für die stationäre Langzeitpflege überprüfen und wo nötig anpassen.
  • Die Restfinanzierung von Pflegeleistungen ist so auszugestalten, dass sämtliche Aufwände ausfinanziert sind. 
  • Die seit langem bekannten strukturellen Probleme in der Langzeitpflege, insbesondere Unterfinanzierung und Personalmangel, müssen gelöst werden. Die Pflegefinanzierung muss den Betrieben zumindest erlauben, zwingendes Arbeitsrecht umzusetzen.
  • Arbeitgeber und Kantone engagieren sich gemeinsam für eine gute Aus- und Weiterbildung des Personals und stellen sicher, dass in den Institutionen die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind. Kantone und Arbeitgeber teilen sich die Ausbildungskosten und organisieren die Aus- und Weiterbildungen als Teil der Arbeitszeit.

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