Coiffeurpersonal bestimmt seine Forderungen
An der Branchenkonferenz vom 30. August formulierten die Syna-Mitglieder und -sekretär/ -innen ihre dringlichsten Forderungen für die Verhandlungen zur Erneuerung des nationalen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für das Coiffeurgewerbe ab 2023.
Die wichtigsten Anliegen betreffen die Löhne:
- Erhöhung der Mindestlöhne (auf mindestens 4000 Franken pro Monat)
- Einführung eines dreizehnten Monatslohns
- Festlegung von Mindestlöhnen für Lehrlinge im GAV
- Abschaffung des Lohnabzugs für die ersten zwei Dienstjahre nach Lehrabschluss (monatlich 400 Franken im 1. und 200 Franken im 2. Dienstjahr).
Die Mitglieder fordern des Weiteren Anpassungen bei den Arbeits- und Ruhezeiten, insbesondere die Garantie von mindestens 12 freien Samstagen pro Jahr und mindestens zwei aufeinanderfolgenden freien Tagen pro Monat.