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Coiffeurpersonal bestimmt seine Forderungen

An der Branchenkonferenz vom 30. August formulierten die Syna-Mitglieder und -sekretär/ -innen ihre dringlichsten Forderungen für die Verhandlungen zur Erneuerung des nationalen Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für das Coiffeurgewerbe ab 2023.

Die wichtigsten Anliegen betreffen die Löhne:

  • Erhöhung der Mindestlöhne (auf mindestens 4000 Franken pro Monat)
  • Einführung eines dreizehnten Monatslohns
  • Festlegung von Mindestlöhnen für Lehrlinge im GAV
  • Abschaffung des Lohnabzugs für die ersten zwei Dienstjahre nach Lehrabschluss (monatlich 400 Franken im 1. und 200 Franken im 2. Dienstjahr).

Die Mitglieder fordern des Weiteren Anpassungen bei den Arbeits- und Ruhezeiten, insbesondere die Garantie von mindestens 12 freien Samstagen pro Jahr und mindestens zwei aufeinanderfolgenden freien Tagen pro Monat.

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