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Flüchtlinge individuell fördern

Seit diesem Jahr läuft ein nationales Projekt zur Förderung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Aus gewerkschaftlicher Sicht gilt es dabei, genau hinzuschauen: Denn es soll keine neue Arbeitnehmerkategorie entstehen, die in prekäre Anstellungsverhältnisse gedrängt wird!

Die Erwerbsquoten von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sind schweizweit tief. Nach 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz ist nur knapp die Hälfte der erwerbsfähigen Flüchtlinge auch tatsächlich beschäftigt, bei den vorläufig aufgenommenen Personen sogar nur ein Viertel. Dabei wären Flüchtlinge für eine sichere Zukunft in der Schweiz sehr wohl bereit, einen hohen Einsatz zu leisten.
Im Zug der aktuellen Diskussionen um den Fachkräftemangel und die drohende Beschränkung der Zuwanderung («Masseneinwanderung») steht diese Bevölkerungsgruppe nun im Fokus von Politik und Verwaltung. Faktoren wie Sprachkompetenz und Erwerbstätigkeit werden bei Asylverfahren zielgerichteter behandelt. Das gilt vor allem bei guten Integrationschancen und einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive.

Eigenständig Geld verdienen

Bisher waren die Kantone verantwortlich für die Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in den Arbeitsmarkt – mit unterschiedlichen Ergebnissen: Als Vorzeigekanton gilt Graubünden, der zwischen dem 4. und 5. Aufenthaltsjahr eine Erwerbsquote von 64% bei Flüchtlingen und 66% bei vorläufig Aufgenommenen vorweisen kann.

Ein gelungener Einstieg bedeutet aber noch keinen langfristigen Erfolg! Gerade Flüchtlinge sind besonders stark von wiederholter Arbeitslosigkeit betroffen. Unter diesem Aspekt hinterfragen wir die laufenden Integrationsprogramme kritisch. Es gilt, den Schwerpunkt auf eine nachhaltige Erwerbsbeteiligung zu setzen. Für Syna ist klar: Dies geht nicht ohne Investitionen in Bildungsmassnahmen!

Rangliste: Diese Kantone integrieren Flüchtlinge am erfolgreichsten (Quelle: Asylstatistik 1. Quartal 2018, eigene Darstellung)
Branchenlösungen

Einige Branchen haben früh die Möglichkeit erkannt, Flüchtlinge praxisorientiert auszubilden, um sie anschliessend zu beschäftigen. So gibt es in der Baubranche und im Gastgewerbe den einjährigen Riesco-Lehrgang. Neben der Schulung von Sprach- und Fachkenntnissen werden zwei Praktika à 5 Wochen durchgeführt. Zum Abschluss des Lehrgangs erarbeiten die Teilnehmenden ihr Bewerbungsdossier. Der Lehrgang soll die Teilnehmenden befähigen, anschliessend eine Lehre zu absolvieren oder ein eidgenössisches Berufsattest zu erlangen. Denn nur diese Qualifikationen garantieren langfristige Integration und Vermittelbarkeit.

Die Reinigungsbranche bietet mit einem 3-monatigen Praktikum mit Bildungselementen ebenfalls einen Ansatz, Flüchtlinge mit den nötigsten Fachkenntnissen auszustatten. Die Lohnfrage während der Praktika wird im brancheneigenen Konzept behandelt, der Rest des finanziellen Grundbedarfs wird von der kantonalen Sozialhilfe übernommen

Fähigkeiten berücksichtigen

Auch bei Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommen sollen die individuellen Interessen und Vorkenntnisse berücksichtigt werden. So macht es beispielsweise wenig Sinn, einen in Afghanistan ausgebildeten Rechtsanwalt als Maurer einzusetzen. Zudem haben diese Arbeitnehmenden genauso Anspruch auf individuelle Förderung wie alle anderen.
Deshalb müssen die Arbeitgeber für die mitgebrachten Kompetenzen von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen sensibilisiert werden. Erfolgsversprechend ist, wenn eine Fachperson den gesamten Integrationsverlauf begleitet – sei es als Coach oder als Ansprechperson für Arbeitgeber.


Weitere Auskünfte
Selina Tribbia, Leiterin Fachstelle Migration

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