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Kinderbetreuung und besonders gefährdete Arbeitnehmende: der Bundesrat schweigt!

Der Bundesrat schweigt zum Handlungsbedarf bei der Kinderbetreuung und bei den besonders gefährdeten Arbeitnehmenden. Syna und Travail.Suisse sind enttäuscht und erwarten endlich Schritte zum Schutz von Familien und verletzlichen Arbeitnehmenden.

Die Corona-Krise führt dazu, dass Schulen und Kindertagesstätten für die meisten Kinder faktisch geschlossen sind, auch wenn für einzelne Kinder ein minimales Betreuungsangebot aufrechterhalten wird. Die Eltern finanzieren gleichzeitig die Kindertagesstätten weiter. Der Bundesrat sieht weiterhin keinen Handlungsbedarf zur finanziellen Entlastung und zum Schutz der Familien. Erwerbstätige Familien finanzieren weiterhin die Leistungen der Kindertagesstätten ohne Gegenleistung weiter und müssen weiterhin versuchen, Kinderbetreuung und Unterrichtstätigkeit mit dem Beruf zu vereinbaren. Für erwerbstätige Familien mit einem Arbeitspensum über 100% eine äusserst schwierige und gesundheitsschädigende Aufgabe. Syna und Travail.Suisse fordern deshalb, dass der Bund die Gebühren für die nicht geleistete familienexterne Betreuung übernimmt. Zudem braucht es reduzierte Arbeitspensen für erwerbstätige Familien, damit Kinderbetreuung, Unterrichtstätigkeit und Beruf vereinbart werden können.

Besonders gefährdete Arbeitnehmende brauchen Schutz
Der Bundesrat ist der Meinung, dass besonders gefährdete Arbeitnehmende weiterhin zur Arbeit erscheinen sollen. Diese Regelung ist nicht vertretbar. Travail.Suisse fordert den Bundesrat dringend dazu auf, die Änderung der Corona-Verordnung vom 20. März zurückzunehmen. Gefährdete Personen sollen nicht zu Arbeit erscheinen müssen. Es bestehen aktuell keine ausreichenden behördlichen Kontrollmöglichkeiten, welche einen wirksamen Schutz der Risikogruppen am Arbeitsplatz gewährleisten können. Sofern keine Möglichkeit auf Home Office besteht, müssen die betroffenen Arbeitnehmenden bei Lohnfortzahlung beurlaubt werden.


Weitere Auskünfte
Arno Kerst, Präsident

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