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Lohngleichheit. Jetzt!

Frauen verdienen in der Schweiz jährlich durchschnittlich 7 700 Franken weniger als Männer für gleichwertige Arbeit. Auch das Gleichstellungsgesetz, das morgen in Kraft tritt, wird diese Lohndiskriminierung nicht beheben. Deshalb gibt es jetzt die Plattform respect8-3.ch: Nach einer Lohngleichheitsanalyse können sich Unternehmen auf einer weissen Liste registrieren und so als Vorreiter der Lohngleichheit positionieren. An der heutigen Medienkonferenz fand Mandy Zeckra klare Worte – und stellte drei Forderungen auf.

 «Klatschen und warme Worte reichen nicht aus»

Mandy Zeckra

Geschlechterspezifische Ungleichbehandlung beginnt schon zu Beginn der beruflichen Laufbahn junger Menschen: Bei Antritt der ersten Stelle nach dem Lehrabschluss verdienen Frauen im Schnitt 7% weniger als Männer – obwohl formale Anforderungen in geschlechtertypisierten Branchen im Bau- und im Dienstleistungssektor nachweislich ähnlich sind. Dies steigert sich dann im gesamten Arbeitsleben auf 19% – mit entsprechend massiven Auswirkungen für die Rente. Weniger Einkommen bedeutet auch weniger Weiterbildung und schafft gleichzeitig im Laufe des Berufslebens ökonomische Zwänge, die traditionelle Geschlechterrollen zementieren. So ist es dann auch nicht verwunderlich, dass 70% der Grossverdienenden Männer und 65% der Arbeitnehmenden im Niedriglohnsektor Frauen sind.

Gerade in diesem Jahr hat in der Öffentlichkeit eine markante Bewusstseinsänderung stattgefunden. «Systemrelevante» Berufe wurden neu definiert: Pflegekräfte, Kinderbetreuung oder der Verkauf im Detailhandel sind ganz plötzlich auch «systemrelevant» – zu Recht. Dies alles sind Berufe, die mehrheitlich von Frauen ausgeführt werden und dem Niedriglohnsektor angehören. Doch Klatschen und warme Worte reichen nicht aus.

Deshalb stellt Syna drei Forderungen ins Zentrum zur Bekämpfung der strukturellen Lohnungleichheit.

 FORDERUNG 1: Aufwertung von Berufsgruppen

Die Berufe in der Schweiz, in denen grundsätzlich die prekärsten Arbeitsbedingungen herrschen, werden mehrheitlich von Frauen ausgeführt. Im Detailhandel, im Gesundheitssektor oder bei der Care-Arbeit existieren selten Mindestlöhne, Urlaubsansprüche für Berufe mit hoher körperlicher und seelischer Belastung sind minimal, und Kontrollen von Arbeitszeiten sind selten möglich.

Die existierenden Tiefstlöhne in diesen Branchen müssen dringend angehoben werden. Hierfür bedarf es einer grundsätzlichen Aufwertung der jeweiligen Berufsgruppen. Nur so kann die von patriarchalem Denken geprägte Einkommensverteilung aufgebrochen werden. Und nur so kann sich neben der finanziellen auch die gesellschaftliche Anerkennung für diese Berufe entwickeln.

 FORDERUNG 2: Ausweitung von Gesamtarbeitsverträgen

Die schlechten Arbeitsbedingungen in der Care-Arbeit, im Gesundheitswesen und im Detailhandel können sich seit Jahrzehnten halten, weil sich Arbeitgeber in diesen Branchen systematisch einem Dialog mit ihren Mitarbeitenden und den Sozialpartnern entziehen und kaum Gesamtarbeitsverträge bestehen. Dies muss sich ändern: Der Zugang zu Gesamtarbeitsverträgen in diesen Branchen muss zwingend ausgebaut werden.

Die unheilvolle Allianz von schlechter Bezahlung, gesellschaftlicher und politischer Akzeptanz von Tiefstlöhnen und fehlender Einbindung von Arbeitnehmenden muss durchbrochen werden. Viele Arbeitgeber weigern sich nach wie vor, ihren Anteil zur Schaffung von Lohngleichheit beizutragen. Dieses Verhalten ist kurzsichtig: Der Fachkräftemangel trifft heute schon die wichtigen Wirtschaftssektoren der Schweiz und wird stark zunehmen. Arbeits- und Lohnbedingungen müssen Schritt halten, um vorhandene Ressourcen, gerade auch in der weiblichen Bevölkerung, zu nutzen und Abwanderung von Arbeitskräften in andere Branchen aufzuhalten.

 FORDERUNG 3: Transparenz, Kontrollen und Sanktionen

Das unzureichende Interesse von Arbeitgebern am Thema Lohngleichheit beginnt bereits bei der fehlenden Bereitschaft, Lohngleichheitsanalysen vorzunehmen und die Daten auch offenzulegen. Diese Intransparenz hilft, Diskriminierung weiter zu verleugnen und strukturelle Ungleichheiten aufrecht zu erhalten.

Deshalb hat Syna die Revision des Gleichstellungsgesetztes in Bezug auf die Lohngleichheit von Anfang an unterstützt. Aber neben der Beschränkung auf Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitenden und der befristeten Geltungsdauer ist vor allem das Fehlen von Überprüfungsmöglichkeiten und Konsequenzen in der finalen Form des Gesetzes unverständlich. Das macht die Gesetzesänderung zu einem zahnlosen Tiger. Syna fordert daher Lohnkontrollen in den Unternehmen – und zwingend die Möglichkeit, bei Verfehlungen Massnahmen aufzuerlegen. Nur so können wir verhindern, dass sich Unternehmen der Umsetzung der Gesetze entziehen.


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RESPECT8-3.CH | Für Lohngleichheit

RESPECT8-3.CH veut combattre la discrimination salariale. Chaque entreprise dès 50 employé-e-s est invitée, en analysant elle-même les salaires.

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