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Steuerbar sind alle der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis ausgerichteten oder gutgeschriebenen Entschädigungen. Dies sind insbesondere der ordentliche Arbeitslohn (Monatslohn, Stunden- bzw. Taglohn, Akkordentschädigungen, Lohn für Überzeit-, Nacht- und Extraarbeiten, Arbeitsprämien). Ebenfalls sämtliche Lohnzulagen wie Essens-, Orts- und Teuerungszulagen oder Provisionen, Gratifikationen und Dienstaltersgeschenke fallen darunter.

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In einer Zeit, als die Termine noch von Hand in die Agenda eingetragen wurden, die „Hölzigen" und Bauarbeiter, die Jünger Gutenbergs, die Fabrikarbeiter und allen voran die Angestellten aus Büro, Verkauf oder Gastgewerbe ihr eigenes (Gewerkschafts)-Süppchen kochten, fand der junge Schreiner Danilo Ronzani aus dem Thurgauischen Kradolf zum CHB, dem Christlichen Holz- und Bauarbeiterverband. 

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Seit November 2020 ist Bruna Piccirillo in den Regionen ZH/SH und Oberer Zürichsee für die Mitgliederwerbung im Einsatz.

Hauptsächlich ist Bruna auf Baustellen unterwegs. Sie pflegt einen guten Kontakt zu den Polieren und freut sich über den meist lebhaften Austausch mit den Bauleuten.

Bruna ist eine engagierte Gewerkschafterin mit Herzblut. Sie ist überzeugt, dass die Arbeitnehmer*innen profitieren können, wenn sie organisiert sind.

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Par Fabrice Chaperon - Responsable régional Syna Genève   Le 27 septembre dernier, le peuple genevois s'est prononcé en faveur du congé paternité et du salaire minimum légal (SML) entre autres. En ces temps incertains, une réelle prise de c...

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