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Mehr Schutz für Temporärarbeitende

Wer temporär arbeitet, ist besonders auf sichere Arbeitsbedingungen angewiesen. Dafür sorgt der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih. Jetzt wird er um 3 Jahre verlängert, dabei steigen auch die Mindestlöhne. 

Der GAV Personalverleih existiert seit 2012. Er sichert Arbeitsbedingungen und Löhne für rund 380 000 Arbeitnehmende, die mehr als 800 Personalverleihfirmen ihre Dienste anbieten. Nun sind die Sozialpartner übereingekommen, den GAV für weitere 3 Jahre bis 2023 zu verlängern. 

Höhere Mindestlöhne 

Mit der Verlängerung werden auch die Mindestlöhne angepasst: Ab 2022 und 2023 erhalten gelernte Arbeitnehmende je 40 Franken und Ungelernte je 25 Franken mehr pro Monat. Gleichzeitig werden die Mindestlöhne im Tessin denjenigen in der ganzen Schweiz angepasst. Und die Sozialpartner haben entschieden, dass es bei den Mindestlöhnen keine Ausnahmen wie bisher mehr geben soll.


Zudem soll der GAV Personalverleih für die nächsten 3 Jahre allgemeinverbindlich erklärt werden: Er soll künftig nicht nur für die dem Branchenverband angeschlossenen Firmen, sondern für alle Firmen in der Schweiz gelten.

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