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Mehr Luft für Familien in der Corona-Krise

Die Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise sind weitgehend und wichtig. Sie übersehen aber ein wesentliches Problem: Wenn Kinder nicht in die Schule oder die Kindertagesstätte gehen können, brauchen erwerbstätige Familien neben einer Lohngarantie in erster Linie mehr Zeit. Travail.Suisse fordert deshalb kürzere Arbeitspensen und Erwerbsersatz für Familien, die gemeinsam mehr als 100% erwerbstätig sind.

Travail.Suisse unterstützt die Massnahmen des Bundesrats zur Bekämpfung der Corona-Krise. Die Gesundheit hat Vorrang. Die Lohnfortzahlung konnte für die meisten Menschen gewährleistet werden. Die Unternehmen sollen dank der Kurzarbeit auf Entlassungen verzichten. Es existiert aber eine Lücke: Der Bundesrat fordert, dass Kinder nicht mehr in die Schule, den Kindergarten und die Kindertagesstätte gehen sollen, sofern dies nicht unbedingt notwendig ist. Sie sollen stattdessen zu Hause betreut und unterrichtet werden. Gleichzeitig wird verlangt, dass das Arbeitsleben weitergehen soll wie bisher – wenn möglich im Homeoffice. Dies ist aber nur möglich, wenn die Eltern zusammen nicht mehr als 100% arbeiten.

Die familienergänzenden Kinderbetreuungseinrichtungen sollen gemäss Bundesbehörden für berufstätige Eltern, die nicht im Homeoffice arbeiten können und in Berufen arbeiten, die in der aktuellen Krise zwingend benötigt werden, geöffnet bleiben. Für berufstätige Eltern, die nicht in solchen Berufen arbeiten, führt die aktuelle Situation aber zu einer hohen Zusatzbelastung. Neben der Arbeitsleistung wird von ihnen verlangt, dass sie ihre Kinder betreuen und Lehrtätigkeiten übernehmen. Deshalb braucht es bei einer Weiterführung der genannten Corona-Massnahmen dringend eine Entlastung für Familien mit berufstätigen Eltern.

Travail.Suisse fordert deshalb eine Reduktion der Arbeitszeit für Eltern, deren Erwerbspensum zusammen 100% übersteigt. Die Arbeitszeit soll anteilsmässig so gekürzt werden, dass das Pensum insgesamt noch 100% beträgt bei gleichem effektivem Einkommen. Nur so können bei einer länger anhaltenden faktischen Schliessung von Betreuungs- und Bildungsinstitutionen die berufstätigen Eltern Beruf und Familie vereinbaren, ohne ihre Gesundheit zu schädigen oder die geltenden Bestimmungen des Arbeitsgesetzes zu umgehen. Dafür soll eine Ausdehnung des Corona-Erwerbsersatzes oder eine Erweiterung der Kurzarbeit geprüft werden, damit die fehlende Arbeitszeit den Unternehmen kompensiert werden kann.


Weitere Auskünfte
Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik Travail.Suisse

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