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AHV 21: Ständerat muss nachbessern

Heute beginnt die Debatte zur AHV 21 im Ständerat. Der von der Kommission erarbeitete Vorschlag geht weder inhaltlich noch politisch auf. Für die zentralen Themen Frauenrentenalter, Finanzierung sowie Flexibilisierung des Rentenalters wurden keine tragbaren Lösungen gefunden. Syna und Travail.Suisse fordern die Ständerät/-innen deshalb auf, die Vorlage nachzubessern. 

Die ständerätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SGK-S schlägt vor, das Frauenrentenalter auf 65 Jahre zu erhöhen. Statt wie vom Bundesrat vorgesehen, sollen nur gerade 6 statt 9 Jahrgänge kompensiert werden. Die Möglichkeit des Vorbezugs der AHV-Rente mit 62 Jahren für Frauen und Männer wurde ebenfalls aus der Vorlage gestrichen.
Auch bei der Finanzierung der AHV schlägt die Kommission keine tragbare Lösung vor. Die gestaffelte Erhöhung der Mehrwertsteuer zuerst um 0,3%-Punkte und anschliessend um weitere 0,4%-Punkte führt dazu, dass der Stand des AHV-Fonds bereits nächstes Jahr unter eine Jahresausgabe fällt, was gesetzlich nur in Ausnahmefällen vorgesehen ist. Damit soll offensichtlich der Druck für eine weitere Erhöhung des Rentenalters aufrechterhalten werden.

Nachbesserungen dringend nötig
Syna und Travail.Suisse lehnen ein höheres Rentenalter für Frauen ab. Die Versäumnisse bei der Lohngleichheit und bei den Frauenrenten sind weiterhin zu gross. Allein die Behebung der Lohnungleichheit zwischen Frauen und Männern würde der AHV jährliche Zusatzeinnahmen von 825 Millionen Franken ermöglichen. Dies zeigen Berechnungen von Travail.Suisse.

Die Altersvorsorge ist die grösste Verliererin der Negativzinspolitik, wie Travail.Suisse in seinem Finanzierungsvorschlag zur AHV darlegt. Es ist deshalb das einzig Richtige, Erträge der Nationalbank für die Finanzierung der AHV einzusetzen. Dann ist auch eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer akzeptabel. «Die Chancen der Negativzinspolitik müssen endlich für die Altersvorsorge genutzt werden», so Thomas Bauer, Leiter Sozialpolitik bei Travail.Suisse.

-> So können die Chancen der Negativzinspolitik für die Finanzierung der AHV genutzt werden.

Der Vorbezug der AHV-Renten ab 62 Jahren soll auch in Zukunft und für beide Geschlechter möglich bleiben. Damit ist eine frühzeitige Pensionierung auch für Arbeitnehmende mit tiefen Löhnen und hohen gesundheitlichen Berufsrisiken möglich. Aus diesen Elementen kann eine tragbare und unterstützungswürdige AHV-Reform geschmiedet werden. 


Weitere Auskünfte
Arno Kerst, Präsident

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