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Vorbehaltlich des endgültigen Entscheids des Bundesrates über den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des GAV für 2023 werden die Mindestlöhne im nationalen GAV für das Coiffeurgewerbe per 1. Januar 2023 um 50 Franken monatlich (600 Franken jährlich) erhöht.

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