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Fast am Ende des Tunnels, aber Corona ist noch nicht vorbei

Syna und Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, sind erleichtert über die erfreuliche Entwicklung der epidemiologischen Lage. Sie ermöglicht es dem Bundesrat, einen nächsten grossen Öffnungsschritt zu beschliessen. Für die Arbeitnehmenden sind die Lockerungen bei der Maskenpflicht und beim Homeoffice sehr willkommen. 

Trotz der positiven Entwicklung bei der Impfquote, ist die Pandemie aber noch nicht überwunden. Sollte es die Lage erfordern, darf der Bundesrat nach den Sommermonaten nicht zögern, erneut entsprechende Massnahmen zu ergreifen, dazu braucht es neue Richtwerte. Die Erhöhung der Kurzarbeit auf 24 Monate und die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens bis Ende September 2021 werden von Syna und Travail.Suisse begrüsst.

Neue Richtwerte für mögliche Verschärfungen

Bereits ab Samstag treten viele Lockerungen der Corona-Massnahmen in Kraft. Für die Arbeitswelt relevant sind die Aufhebung der Homeoffice-Pflicht und die Aufhebung der generellen Maskenpflicht. Angesichts der erfreulichen epidemiologischen Entwicklungen unterstützen Syna und Travail.Suisse diese Massnahmen. Die Lockerungen entbinden die Arbeitgebenden aber nicht davon, weiterhin für den Schutz ihrer Mitarbeitenden zu sorgen. «Travail.Suisse fordert vom Bundesrat neue Richtwerte für mögliche Verschärfungen», so Travail.Suisse-Präsident Adrian Wüthrich. Trotz des Impffortschrittes und der geplanten Einführung der Normalisierungsphase Mitte August, ist eine Verschlechterung der Situation nicht auszuschliessen. Der Bundesrat muss in diesem Fall schneller reagieren können als im Herbst 2020.

Verlängerung der Kurzarbeit

Die Verlängerung der Kurzarbeit bis Ende Februar 2022 ist für die betroffenen Branchen sinnvoll. Für viele Arbeitnehmende bedeutet dies zwar, dass sie während weiteren Monaten einen Fünftel weniger Lohn erhalten. «Immerhin konnte aber im Parlament durchgesetzt werden, dass die grosszügigere Regelung für sehr tiefe Einkommen im Covid-19-Gesetz bis Ende 2021 verlängert wird», zeigt sich Wüthrich erleichtert. Demnach erhalten Arbeitnehmende mit einem Lohn bis 3470 Franken 100 Prozent Kurzarbeitsentschädigung. Die Verlängerung des vereinfachten Verfahrens bis Ende September ist ebenfalls nötig – wobei Syna und Travail.Suisse eine Verlängerung bis Ende Jahr (analog der Verlängerung der EO-Corona) bevorzugt hätten. Die Wirtschaft wird sich trotz der Öffnungen nicht sofort in allen betroffenen Branchen erholen. Damit unnötige Stellenverluste vermieden werden können, sind die Unterstützungsmassnahmen für die betroffenen Unternehmen und die Kurzarbeitsentschädigung solange nötig, bis das Vorkrisenniveau erreicht ist.

Weitere Auskünfte:

Arno Kerst, Präsident

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