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Pflegeinitiative: Bund und Kantone müssen endlich umsetzen!

Wenn Bund und Kantone nicht sofort handeln, haben sie den Massenexodus von Gesundheitspersonal und damit den nahen Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung für alle in der Schweiz zu verantworten. Wir fordern Bund und Kantone auf: Hört auf zu pokern, sondern nehmt euren Verfassungsauftrag endlich wahr!

 Ein halbes Jahr nach dem Ja zu Pflegeinitiative hat der Bundesrat verlauten lassen, man wolle den indirekten Gegenvorschlag («Ausbildungsoffensive») nochmals unverändert dem Parlament vorlegen. Eine Zustimmung dazu im Parlament ist wahrscheinlich. Das ist gut so und Syna unterstützt die Förderung der Ausbildung von Pflegepersonal dezidiert. Der entscheidende Teil der Umsetzung der Pflegeinitiative liegt aber in der Festlegung von guten Arbeitsbedingungen durch Bund und Kantone. Und hier erhalten wir aus Bundesbern heute Zeichen, die uns zeigen, dass Bund und Kantone diesen Auftrag schlichtweg nicht umsetzen wollen. Das ist ein Skandal und eine Verachtung des Volkswillens erster Güte!

Sofortmassnahmen sind nötig

Dabei ist der Verfassungstext klar geschrieben und leicht verständlich: Bund und Kantone sind in der Pflicht, bis im Jahr 2025 gute Arbeitsbedingungen für die Pflegenden festzulegen. Nur so kann die hohe Zahl an Berufsausteigern/-innen massiv gesenkt werden. Dafür braucht es bessere Arbeitsbedingungen in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und bei der Spitex. Diesen Auftrag können Bund und Kantone nicht an uns Sozialpartner delegieren. Die Zeit drängt: schon fast ein halbes Jahr ist seit der Annahme der Pflegeinitiative vergangen, passiert ist noch fast nichts. Um einen Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung abzuwenden, muss der Bundesrat nun Sofortmassnahmen ergreifen:

Pflegende sollen pflegen

Bund und Kantone müssen dafür sorgen, dass Pflegende nur in der Pflege arbeiten müssen. Heute sind die Pflegenden während eines grossen Teils ihrer Arbeitszeit mit administrativen Arbeiten («Papierkrieg») beschäftigt. Diese Arbeiten müssen von anderen erledigt werden, damit die Pflegenden ihren wichtigen Dienst an den Patienten/-innen ausüben können. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass alle Pflegenden über eine ausreichende Ausbildung verfügen müssen und dass niemand Arbeiten machen darf, die über seinem Ausbildungsniveau liegen, um nicht überfordert zu werden und sich und die Patienten/-innen in Gefahr zu bringen.

Pflege als eigenständiger Teil der Gesundheitsversorgung

Bund und Kantone müssen die Bedingungen definieren, unter denen Pflegende selbständig oder auf Anordnung eines Arztes Leistungen erbringen können, die sie über die Krankenkasse abrechnen dürfen. Dadurch wird die Pflege ein eigenständiger Teil der Gesundheitsversorgung. Sie müssen zudem Pflegeleistungen angemessen abgelten. Das bedeutet, dass sowohl die Löhne der Pflegenden als auch die den Sozialversicherungen verrechenbaren Pflegetarife sowie die objektbezogenen Beiträge der öffentlichen Hand erhöht werden müssen.

Ausbildungsoffensive endlich ins Parlament

Es muss mehr Pflegepersonal ausgebildet werden, damit eine hohe Qualität der Pflegeleistungen sichergestellt wird. Dies kommt nicht nur den Patientinnen und Patienten zugute. Studien zeigen klar, dass genügend gut ausgebildetes Pflegepersonal die Behandlungskosten und somit die Gesundheitskosten senkt. Die Ausbildungsoffensive muss möglichst rasch durchs Parlament, damit die nötigen Gelder für die Förderung der Pflegeausbildung endlich gesprochen werden kann.

Weitere Informationen:

Marco Geu, Zentralsekretär Gesundheit

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