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Recht: Wenns in der Lehre nicht läuft ...

Recht /

Ein Lehrvertrag kann nicht wie jeder andere Vertrag gekündigt werden – auch wenn die/der Lernende oder der Lehrbetrieb unzufrieden sind.

Hast du Probleme in deiner Lehre? Dann sprich auf jeden Fall mit deiner Lehrmeisterin oder deinem Lehrmeister. Syna kann dir dabei helfen. Verbessert sich die Situation aber nicht, besteht die Möglichkeit einer Aufhebungsvereinbarung. Dazu müssen aber beide Parteien mit der Auflösung des Vertrages einverstanden sind.

Sonderregelung

Der Lehrvertrag unterliegt besonderen Bestimmungen. Damit wird der besonderen Situation von Arbeitnehmenden, die sich in der Ausbildung befinden, Rechnung getragen. Eine ordentliche Kündigung wie bei anderen Verträgen ist beim Lehrvertrag nicht vorgesehen. Er kann ausschliesslich aus wichtigen Gründen gekündigt werden und dies nur fristlos.

Was sind wichtige Gründe? 

Wichtige Gründe sind dann gegeben, wenn zu erwarten ist, dass du die Lehrabschlussprüfung nicht bestehen wirst. Zum Beispiel, weil du der Lehre körperlich, geistig oder gesundheitlich nicht gewachsen bist. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung ist auch, wenn du nicht das Nötige lernst, um die Prüfung zu bestehen – wenn zum Beispiel deiner Ausbildnerin oder deinem Ausbildner die beruflichen Fähigkeiten fehlen, oder wenn du nur Hilfsarbeiten ausführen musst, die nichts mit dem Beruf zu tun haben.

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