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Muss mein Chef den vollen Lohn zahlen?

Recht /

Wer im Stundenlohn angestellt ist, hat oft kein festes Einkommen. Etwas besser sieht es aus, wenn der Arbeitsvertrag wenigstens ein gewisses Pensum zusichert. Das musst du dazu wissen: 

Ich arbeite im Stundenlohn. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass ich mindestens 20 Stunden pro Woche arbeiten kann. Doch mein Chef ändert den Einsatzplan immer wieder. Letzte Woche durfte ich zum Beispiel nur 15 Stunden arbeiten. Bekomme ich jetzt auch nur Lohn für 15 Stunden? 

Du hast grundsätzlich ein Anrecht auf den Lohn für die gesamte Anzahl Stunden, die dir im Arbeitsvertrag zugesichert wurden. Das gilt auch dann, wenn du weniger gearbeitet hast. Doch Achtung: Dazu musst du deinem Arbeitgeber deine Arbeitsleistung anbieten. Plant dich dein Chef also nur für 15 Stunden ein, dann musst du ihm klar mitteilen, dass du die restlichen 5 Stunden arbeiten willst. Am besten machst du das nicht nur mündlich, sondern zusätzlich schriftlich – zum Beispiel per E-Mail, SMS oder in einem Brief.

Ich habe meine Arbeit angeboten, mündlich und per SMS. Doch mein Chef hat mich trotzdem nicht eingesetzt. Er behauptet, er müsse mir nur die tatsächlich geleisteten Stunden zahlen. Schliesslich sei er nicht schuld, wenn es weniger zu tun gebe. Wie kann ich mich wehren?

In diesem Fall ist es nicht dein Fehler, dass du nicht arbeiten konntest. Dein Chef ist deshalb verpflichtet, dir den vollen Lohn zu zahlen. Weigert er sich, dann ist er im sogenannten «Lohnverzug». Du kannst den fehlenden Lohn von ihm einfordern, falls nötig sogar vor Gericht. Melde dich in deinem Syna-Regionalsekretariat. Wir helfen dir, zu deinem Lohn zu kommen.

Meine Chefin hat mir per Ende Monat gekündigt. Sie sagte mir, ich müsse den Rest des Monats nicht mehr kommen. Muss sie mir trotzdem den ganzen Monatslohn zahlen?

Ja. Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, den vollen Lohn zu zahlen. Denn sie hat von sich aus auf deine Leistung verzichtet. In diesem Fall empfehlen wir dir, deiner Chefin mündlich und schriftlich ausdrücklich deine Arbeitsleistung bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses anzubieten. 

Mein Arbeitsvertrag garantiert mir 40 Stunden Arbeit pro Woche. Ich bekomme jeweils den Einsatzplan für einen Monat. Nun hat mich mein Arbeitgeber während eines Monats eine ganze Woche nicht eingeteilt. Ich habe mich deswegen nicht gemeldet und bin zuhause geblieben. Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mich auch für diese eine Woche zu bezahlen?

Nein, in diesem Fall muss er für diese Stunden nicht zahlen. Denn es wäre deine Pflicht gewesen, zu reagieren und deinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass du auch in jener Woche bereit bist. zu arbeiten. 

Mein Betrieb war eine Weile geschlossen, weil meine Chefin befürchtete, es würde für uns nicht genug zu tun geben. Ich musste deswegen zuhause bleiben. Sie will uns nun für diese Zeit auch keinen Lohn zahlen. Darf sie das? 

Nein, deine Chefin muss auch für die Zeit, in welcher der Betrieb geschlossen war, Lohn zahlen. Denn sie ist trägt das unternehmerische Risiko für den Betrieb. Das darf sie nicht auf die Angestellten abwälzen.

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