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Die Beiträge erhöhen und die Renten der 2. Säule senken? Das ist nicht die Lösung ... In den 15 Jahren seit 2008 haben unsere BVG-Renten 20 Prozent ihres Wertes verloren.

Die Reform der 2. Säule ist eine fahrlässige Reform, die hauptsächlich dem Willen der Banken- und Versicherungslobby nachgibt, ohne Rücksicht zu nehmen auf die Versicherten und zukünftigen AHV-Rentnerinnen und -Rentner.
Die Inflation, unter der wir seit über zwei Jahren leiden und die voraussichtlich noch länger anhalten wird, trifft die älteren Menschen sehr hart. Sie bringt die Rentnerinnen und Rentner um den Gegenwert von ungefähr einer Rente aus der 1. Säule pro Jahr. Derzeit haben fast 14 Prozent der über 65-Jährigen ein Einkommen unterhalb der Armutsgrenze in der Schweiz (2279 Franken pro Monat), 17 Prozent kommen kaum über die Runden und 20 Prozent der Rentnerinnen und Rentner sind arm (mit weniger als 2506 Franken pro Monat).

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein Grundrecht. Um sie zu erreichen, gibt es nur eine Lösung: Allen müssen die gleichen Rechte, Vorteile und Leistungen gewährt werden. Im aktuellen Gesetz über die Gleichstellung von Frauen und Männern (GlG) fehlen mehrere bedeutende Elemente, angefangen bei der zeitlich unbegrenzten Verpflichtung, die Lohngleichheit zu analysieren sowie fehlenden Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Das Parlament ist deshalb aufgerufen, die Arbeit wieder aufzunehmen und das Gesetz umfassend und ehrgeizig zu überarbeiten

Travail.Suisse, Dachverband von Syna, ist erfreut, dass der Bundesrat mit der heute publizierten Botschaft eine Erhöhung der Renten um zusätzliche 0.3% auf 2.8% vorsieht, um so die Teuerung voll auszugleichen. Gleichzeitig kritisiert Travail.Suisse den Entscheid, dass der Bund seinen Beitrag an die Erhöhung der Renten nicht leisten will und fordert vom Parlament eine Korrektur. Travail.Suisse kritisiert zudem, dass der Bundesrat das dringend nötige Konzept für die Anpassung der Renten bei überdurchschnittlicher Teuerung nicht vorlegt. 

Der Ständerat hat als Zweitrat die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG21) diskutiert. Die Rückweisung durch das Plenum in der Sommersession hat auf das Resultat wenig Einfluss: Die Entscheide des Ständerats bringen zwar eine Modernisierung der 2. Säule und eine bessere Versicherung der tiefen Einkommen, die Rentenhöhe kann durch die Senkung des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6,0 Prozent aber nicht für alle Versicherten garantiert werden. Die Vorlage muss stark im Sinne des Sozialpartnerkompromisses verbessert werden, damit die Reform beim Stimmvolk eine Chance hat.

Der Bundesrat hat heute den gesetzlich vorgesehenen AHV-Mischindex angewendet. Dadurch steigt die AHV-Mindestrente im 2023 um 30 Franken pro Monat. Das ist eine gute Nachricht für den teilweisen Erhalt der Kaufkraft der Pensionierten. Jedoch haben sowohl der Nationalrat wie auch der Ständerat in der Herbstsession gleichlautenden Vorstössen zugestimmt und gefordert, dass die Renten im nächsten Jahr vollumfänglich der Teuerung anzupassen sind. Travail.Suisse, Dachverband von Syna, fordert den Bundesrat auf, diesen Entscheid zügig umzusetzen, damit die Rentenbeziehenden 2023 keinen Kaufkraftverlust erleiden.
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