Der Bundesrat schweigt zum Handlungsbedarf bei der Kinderbetreuung und bei den besonders gefährdeten Arbeitnehmenden. Syna und Travail.Suisse sind enttäuscht und erwarten endlich Schritte zum Schutz von Familien und verletzlichen Arbeitnehmenden.
Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung heute erneut angepasst. Er berücksichtigt die spezifische Situation im Kanton Tessin und vermeidet einen unnötigen Konflikt. Leider hat er die temporären Verschlechterungen des Arbeitsgesetzes für Angestellte in den Spitälern nicht rückgängig gemacht. Travail.Suisse fordert die Kantone nachdrücklich dazu auf, mehr Personal für die Kontrolle des Gesundheitsschutzes in den Betrieben einzusetzen.
Kleine Ladenfläche, sehr viele Kundenkontakte, wenig Schutz fürs Personal. Dies ist aktuell Realität in vielen Tankstellenshops. Immer wieder trifft Syna auf ungenügende Sicherheitsvorkehrungen in den Shops. Arbeitgeber und Kundschaft sind gefordert.
Die Gewerkschaft Syna bedauert, dass der Bundesrat weiterhin an seinem Beschluss festhält, Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen für das Spitalpersonal auszusetzen. Die momentanen Herausforderungen im Gesundheitswesen müssen gemeistert werden, aber nicht auf Kosten der Gesundheit der Angestellten. Dies gilt auch in der Verkaufsbranche.
Ob auf der Baustelle, im Betrieb oder in der Werkstatt: Dein Arbeitgeber muss deine Gesundheit schützen! Wir sagen dir, welche Massnahmen er umsetzen muss.
Travail.Suisse unterstützt den Bundesrat im Bestreben, grösstmögliche Teile der Schweizer Wirtschaft am Laufen zu halten. Mit der erneuten Erleichterung der Kurzarbeit sind Unternehmen aufgefordert, dieses Instrument zu nutzen und auf Entlassungen zu verzichten. Zu unklar bleibt der Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt – hier besteht Präzisierungsbedarf.
Massnahmen zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit müssen bedingungslos eingehalten werden. Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Wie sieht es in deinem Betrieb aus? Was kannst du tun, wenn du nicht genug geschützt bist? Wir haben laufend aktualisierte Informationen dazu.
Angesichts der aktuellen Lage sind die neusten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus nötig zum Schutz der Bevölkerung. Travail.Suisse und Syna verstehen die Entscheide und tragen sie mit. Die ausserordentliche Situation wird für die ganze Gesellschaft eine grosse Herausforderung. Nach den Entscheiden zum Schutz der Gesundheit müssen auch Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und der Arbeitnehmenden getroffen werden. Travail.Suisse wird als nationaler Sozialpartner die Frage der Lohnfortzahlung in den Arbeitsgruppen mit dem Bund weiter aufs Tapet bringen. Den ersten Schritt hat der Bunderat heute kommuniziert: Die Lohnfortzahlung für die vulnerablen Personen ist garantiert.
Das Coronavirus fordert Gesellschaft und Wirtschaft heraus. Vor allem die Arbeitnehmenden sind verunsichert – auch was die Zukunft ihres Arbeitsplatzes betrifft. Für Syna ist klar: Umsatzeinbussen dürfen nicht auf die Arbeitnehmenden abgewälzt werden.