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Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung heute erneut angepasst. Er berücksichtigt die spezifische Situation im Kanton Tessin und vermeidet einen unnötigen Konflikt. Leider hat er die temporären Verschlechterungen des Arbeitsgesetzes für Angestellte in den Spitälern nicht rückgängig gemacht. Travail.Suisse fordert die Kantone nachdrücklich dazu auf, mehr Personal für die Kontrolle des Gesundheitsschutzes in den Betrieben einzusetzen.

Massnahmen zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit müssen bedingungslos eingehalten werden. Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht. Wie sieht es in deinem Betrieb aus? Was kannst du tun, wenn du nicht genug geschützt bist? Wir haben laufend aktualisierte Informationen dazu.

Angesichts der aktuellen Lage sind die neusten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus nötig zum Schutz der Bevölkerung. Travail.Suisse und Syna verstehen die Entscheide und tragen sie mit. Die ausserordentliche Situation wird für die ganze Gesellschaft eine grosse Herausforderung. Nach den Entscheiden zum Schutz der Gesundheit müssen auch Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und der Arbeitnehmenden getroffen werden. Travail.Suisse wird als nationaler Sozialpartner die Frage der Lohnfortzahlung in den Arbeitsgruppen mit dem Bund weiter aufs Tapet bringen. Den ersten Schritt hat der Bunderat heute kommuniziert: Die Lohnfortzahlung für die vulnerablen Personen ist garantiert.
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