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Der Bundesrat hat heute die nächsten Schritte im Fahrplan für den Ausstieg aus dem Lockdown präsentiert. Syna und Travail.Suisse begrüssen, dass keine überstürzte Öffnung riskiert wird. Mit der eingeschränkten Öffnung von Gastrobetrieben und der Wiederaufnahme des Schulunterrichts ab 11. Mai werden wichtige Schritte der Entlastung und in Richtung Normalisierung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ermöglicht.

Man sollte meinen, dass eine Krise dieses Ausmasses die Menschen zusammenschweisst, um gemeinsam gegen die Pandemie und ihre sozialpolitischen Auswirkungen zu kämpfen. Doch leider scheint das der Schweizerische Baumeisterverband anders zu sehen. Ganz nach dem Motto: Lass keine Krise ungenutzt …

Das Corona-Schutzkonzept für die Coiffeursalons steht. Es wurde vom Branchenverband Coiffure Suisse in Absprache mit den Gewerkschaften erstellt und sieht strenge Schutzmassnahmen vor, allen voran die Maskentragpflicht für Personal und Kundschaft. Einige Fragen bleiben aber noch offen.

Zu glauben, dass die heute veröffentlichten Schutzkonzepte allein gegen Coronavirus-Ansteckungen schützen, ist fahrlässig. Syna fordert dezidiert, dass die Umsetzung rigoros und engmaschig kontrolliert wird. Dafür müssen Bund und Kantone aber deutlich mehr Ressourcen vorsehen als bisher – sonst verkommen die Konzepte zu Papiertigern!

Der Bundesrat weitet die Kurzarbeit auf die Arbeitnehmenden auf Abruf aus und skizziert ein Ausstiegsszenario. Syna und Travail.Suisse begrüssen die Entscheide und erinnern, dass ein Ausstieg nur funktioniert, wenn sich alle an die Schutzmassnahmen halten. Die präsentierten Szenarien machen klar, dass die wirtschaftlichen Verwerfungen gravierend ausfallen werden. Der Bundesrat muss die Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden minimieren und die Wirtschaft in die Pflicht nehmen.
Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung heute erneut angepasst. Er berücksichtigt die spezifische Situation im Kanton Tessin und vermeidet einen unnötigen Konflikt. Leider hat er die temporären Verschlechterungen des Arbeitsgesetzes für Angestellte in den Spitälern nicht rückgängig gemacht. Travail.Suisse fordert die Kantone nachdrücklich dazu auf, mehr Personal für die Kontrolle des Gesundheitsschutzes in den Betrieben einzusetzen.
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