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Heute lanciert ein breites Referendums-Bündnis die Kampagne gegen die Pensionskassen-Reform. Das Komitee warnt vor schmerzhaften Rentenkürzungen und höheren Lohnabzügen und setzt sich deshalb für ein Nein zur BVG-Reform ein, die am 22. September zur Abstimmung kommt. Die Arbeitnehmenden bezahlen bereits immer mehr in die Pensionskasse, erhalten aber immer weniger Rente fürs Geld. Dabei sagen selbst die Pensionskassen, dass es ihnen gut geht, ihre Reserven sind gefüllt. Gleichzeitig versickern immer mehr Milliarden in der Finanzindustrie. Damit wird klar: eine Senkung der Pensionskassen-Renten ist falsch.

Die Fachstelle der Bewegung 60+ hat an ihrer Sitzung den Wunsch geäussert, eine gemeinsame Konferenz der Deutschschweiz und der Romandie (und nicht wie bisher parallel) durchzuführen.
Aus diesem Grunde wurde zu einer gemeinsamen Rentner/-innenkonferenz eingeladen, welche am 8. Mai 2024 im Hotel Bern in Bern stattfand. Erfreulicherweise sind über 50 Pensionierte der Einladung gefolgt.

Die BVG-Reform ist ein Bschiss an den Frauen. Als das Rentenalter für die Frauen erhöht wurde, hat man uns bessere Renten versprochen. Jetzt wird dieses Versprechen gebrochen: mit der BVG-Reform werden wir Frauen zur Kasse gebeten, denn wir müssen höhere Beiträge zahlen. Gleichzeitig drohen vielen Frauen massive Rentensenkungen von bis zu 3200 Franken. Das ist inakzeptabel! Was es braucht, ist eine echte Reform, welche die Sorgearbeit anerkennt und die Rentenlücke endlich schliesst. Deshalb sagen wir: «Nein zu diesem BVG-Bschiss!»

Wie kann man Senior/innen verarmen lassen? Der Nationalrat hat beschlossen, die Kinderrenten für AHV-Rentnerinnen und -Rentner zu streichen. Senioren und Seniorinnen mit Kindern im Schulalter oder in der Ausbildung sind zwar nicht zahlreich vorhanden - aber es gibt sie. Für diese Familien ist das Budget in der Regel sehr knapp und es wird noch knapper werden. Mit einem solchen Entscheid des Nationalrates muss man damit rechnen, dass die Spaltung zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertreterinnen und Vertretern weiter zunimmt.

Derzeit werden durchschnittlich 14% des Einkommens von in der Schweiz wohnhaften Personen für die Zahlung von Krankenkassenprämien ausgegeben. Am 9. Juni stimmen wir über eine Obergrenze von 10% ab. Ein Sozialstaat hat die Aufgabe, allen Menschen Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung zu verschaffen.

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