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Überstunden? Das musst du wissen

Recht /

Kann mich meine Chefin oder mein Chef dazu verpflichten, Überstunden zu leisten? Und wie müssen diese bezahlt oder entschädigt werden?  Syna klärt auf.

Überstunden sind diejenigen Stunden, die über die Arbeitszeit hinausgehen, die in deinem Arbeitsvertrag oder allenfalls in einem Gesamtarbeitsvertrag festgelegt ist.
Grundsätzlich kann eine Arbeitgeberin oder ein Arbeitgeber von dir Überstunden verlangen, wenn sie wirklich nötig sind und sich im vernünftigen Rahmen halten – und wenn du sie leisten kannst. Sie oder er muss dabei zwingend deine familiären Verpflichtungen und die Bedürfnisse deines Privatlebens berücksichtigen. 

Kompensation oder Auszahlung? 

Überstunden können durch mindestens gleich lange Freizeit kompensiert werden. Du musst damit einverstanden sein, wann und wie genau das geschieht. Aber Achtung: Wenn du dazu nichts sagst, gilt dies als stillschweigendes Einverständnis.
Eine Auszahlung von Überstunden ist in der Regel nur dann möglich, wenn diese nicht innert vernünftiger Frist kompensiert werden können. Bei der Auszahlung wird dann ein Zuschlag von 25% fällig.
Das gilt, wenn in deinem Vertrag oder in einer schriftlichen Vereinbarung nichts anderes geregelt ist. Wenn du aber die gesetzliche wöchentliche Höchstarbeitszeit überschreitest, sind keine Ausnahmen möglich. Diese Überzeit muss immer kompensiert oder mit Zuschlag abgegolten werden. 


→ Mehr zur Arbeitszeit und zu deinen Rechten findest du unter: syna.ch/arbeitsrecht

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