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Coronakrise: Weichen stellen zur Abfederung der Wirtschaftskrise

Sozialpartner und Wirtschaftsverbände haben sich heute an einem runden Tisch mit Bundesrat Guy Parmelin über die wirtschaftliche Lage als Folge der Coronakrise ausgetauscht. Travail.Suisse erinnerte an die schwierige Situation für die Arbeitnehmenden. Die bereits steigenden Arbeitslosenzahlen und die düsteren Konjunkturaussichten sind sehr beunruhigend. Die Weichen zur Abfederung der kommenden Wirtschaftskrise müssen jetzt dringend gestellt werden.

Trotz fast vollständig wieder geöffneter Wirtschaft ist noch immer ein beträchtlicher Teil der Arbeitnehmenden in Kurzarbeit. Per Ende Mai sind knapp 55 000 Personen mehr als arbeitslos gemeldet als noch vor einem Jahr. Gesamthaft sind knapp 155 000 Personen ohne Arbeit – das sind bereits jetzt mehr als auf dem Höhepunkt der Finanzkrise vor 10 Jahren. Die Wirtschaftskrise als Folge der Corona-Pandemie schreitet rasant voran und dürfte sich in den nächsten Monaten noch akzentuieren. «Auf die Arbeitnehmenden kommen schwierige Zeiten zu. Es braucht jetzt dringend ein überlegtes Vorgehen, um die Wirtschaftskrise abzufedern und nicht zusätzlich anzuheizen», sagt Adrian Wüthrich, Präsident von Travail.Suisse. Folgende drei Bereiche sind dabei zentral:

  • Einkommen und Beschäftigung müssen weiter stabilisiert werden: Die Kurzarbeit konnte noch massivere Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt bisher verhindern. Arbeitgeber sind weiterhin aufgerufen, auf dieses Instrument zu setzen und auf Entlassungen zu verzichten. Mittlerweile ist klar, dass der konjunkturelle Einbruch länger dauern wird. Eine gute Botschaft gibt es denn auch: Travail.Suisse begrüsst die angekündigte Verlängerung der maximalen Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate, um auch mittelfristig den unnötigen Verlust von Arbeitsplätzen zu verhindern. Die Ausweitung der Kurzarbeit hat auch einen wichtigen Beitrag geleistet, um Löhne und Einkommen zu sichern. Dennoch führt die Lohnersatzquote von 80% zu markanten Einkommensausfällen bei den Arbeitnehmenden und verschärft die Krise. Für Geringverdienende ist daher temporär die Entschädigung der Kurzarbeit auf 100% zu erhöhen, um so die Kaufkraft zu erhalten und die Konjunktur zu stützen. Dabei ist für Travail.Suisse klar, dass auch diese durch die Coronakrise ausgelösten Kosten der ALV nicht durch die Versicherung selber, sondern durch allgemeine Bundesmittel zu decken sind.
  • Keine unnötigen Sparmassnahmen: Auf Sparmassnahmen ist in jedem Fall zu verzichten. Diese würden die konjunkturelle Erholung bremsen und Arbeitsplätze gefährden. Die Fiskalpolitik muss bei der nun zu erwartenden anhaltenden konjunkturellen Schwächephase expansiv sein. Dies gilt sowohl für den Bund als auch für die Kantone, Städte und Gemeinden. Der Service Public hat gerade in der Coronakrise bewiesen, wie existenziell er für das Funktionieren eines Landes ist – und ist daher zu stärken.
  • Zielgerichtete Massnahmen zur Konjunkturbelebung aufgleisen: Ein Nachfrageeinbruch droht die wirtschaftliche Lage zu verschärfen oder zumindest die Rezessionsdauer zu verlängern. Konjunkturimpulse der öffentlichen Hand durch Investitionstätigkeit und Kaufkraftstärkung helfen, die Wirtschaftskrise abzufedern und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Verwaltung muss bestehende Investitionsprojekte so vorbereiten, damit sie bei Bedarf rasch ausgelöst werden können. Geeignete Instrumente, um über (finanzielle) Anreize des Bundes solche Investitionen auch auf den tieferen Staatsebenen auszulösen, sind zu implementieren. Weiter ist der private Konsum über eine stärkere Entlastung bei den Krankenkassenprämien, höhere Prämienverbilligungen, Gutscheine für (inländischen) Tourismus, Gastronomie und Hotellerie oder eine temporäre Verdoppelung der Kinderzulagen zu stärken.
Unklarheit bei vulnerablen Arbeitnehmenden
Nach wie vor herrscht aber Unklarheiten im Bereich der vulnerablen Arbeitnehmenden. Im Zentrum stehen dabei zwei Fragen zu dem, was nach dem Auslaufen der COVID-Verordnungen ab September gelten wird. Erstens: Wie wird die die Lohnfortzahlung von vulnerablen Arbeitnehmenden geregelt, bei denen Homeoffice oder eine alternative Arbeitsorganisation nicht möglich ist und die folglich von der Arbeitstätigkeit dispensiert sind? Zweitens: Wie kann der Gesundheitsschutz der vulnerablen Arbeitnehmenden geregelt werden? Die Quarantäne-EO wird auslaufen und Quarantäne soll als Krankheitstage gewertet werden. Es ist wichtig, dass Qurantäne ermöglicht wird. Dies ist dann relevant, wenn die Infektionszahlen wieder steigen oder die Schweiz gar von einer zweiten Welle getroffen wird. Travail.Suisse fordert endlich Rechtssicherheit für vom Coronavirus am stärksten betroffenen Arbeitnehmenden.

Weitere Auskünfte
Arno Kerst, Präsident

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