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Wenn der Lohn zum Problem wird ...

Recht /

Der Lohn ist im Gesetz fest verankert als Gegenleistung zur Arbeit der Angestellten.
Doch was tun, wenn der Arbeitgeber nicht mehr bezahlt?

Wo kann ich mich über mein Recht informieren? Wie reagiere ich überhaupt in einer solchen Lage?
Am besten wendest du dich mit deinem Anliegen an dein Regionalsekretariat. An dieser Stelle erklären wir dir aber schon mal einige grundlegende Fakten zum Thema Lohn.
 

Habe ich Anspruch auf einen Mindestlohn?

 In den allgemeinen Bestimmungen des Obligationenrechts (OR) ist kein Mindestlohn vorgesehen. Somit ist der Lohn Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer/-in.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Normal- oder Gesamtarbeitsverträge (NAV/GAV) schreiben häufig einen Mindestlohn vor. Untersteht das Arbeitsverhältnis einem solchen, so muss sich der Arbeitgeber daran halten.

Bis wann muss der Arbeitgeber spätestens den Lohn überweisen?

 Wenn im Vertrag, NAV oder GAV, nichts anderes vereinbart ist, muss der Lohn vom Arbeitgeber am Ende jedes Monats überwiesen werden (OR Art. 323 Abs. 1).

Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht am vorgesehenen Datum überweist?

Zuerst solltest du den Arbeitgeber schriftlich mahnen, dir den Lohn zu überweisen. Ein kurzer Brief (eingeschrieben oder persönlich gegen Unterschrift und mit einer Kopie für dich) oder ein E-Mail (mit Lesebestätigung) sind ausreichend.
Bezahlt der Arbeitgeber daraufhin immer noch nicht, muss er formell zur Zahlung aufgefordert werden. Konkret heisst das: Du schickst ihm einen eingeschriebenen Brief und bewahrst eine Kopie davon sowie den Beleg auf.
Der Brief muss zwingend folgenden Text enthalten: «Ich fordere Sie dazu auf, den Lohn, geschuldet für den Monat (zum Beispiel Januar 2018) in der Höhe von (beispielsweise 3500 Franken brutto) in einer Frist von (zum Beispiel fünf Tagen) ab Erhalt des Schreibens zu bezahlen. Ab Datum der Inverzugsetzung gilt ein Zins von 5%. Im Falle des Nichtbezahlens des Lohns innerhalb der gesetzten Frist werde ich mich mit der Forderung an die zuständige Behörde wenden.»
Gut zu wissen: Im Falle des Nichtbezahlens hast du das Recht, die Arbeit niederzulegen.

Und wenn jetzt der Arbeitgeber noch immer nicht bezahlt – was dann?

Zum einen müssen jetzt rechtliche Schritte gegen den Arbeitgeber eingeleitet werden. Das zuständige Betreibungsamt ist am Sitz des Unternehmens.
Darüber hinaus ist eine Forderungsklage (der ein Schlichtungsantrag vorausgeht) beim zuständigen Gericht zu stellen, entweder am Sitz des Unternehmens oder an dem Ort, an dem du gearbeitet hast.

Diese Vorgänge sind nicht einfach zu verstehen für Laien. Lass dir deshalb von Syna helfen.
 

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