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Viel zu lange haben Frauen über Diskriminierungen am Arbeitsplatz geschwiegen. Es ist höchste Zeit, die «gläserne Decke» zu durchbrechen, die Frauen diskret aber nachdrücklich daran hindert, im Beruf aufzusteigen. Unangemessene Bemerkungen müssen angeprangert und Vorurteile überwunden werden. Wir waren zu höflich, zu geduldig, zu entgegenkommend: Damit ist Schluss. Wir dulden keine Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung mehr. Diese Botschaft werden wir morgen auf die Strasse tragen. Wir fordern Gleichstellung – und zwar jetzt!

Bis zum 30. Juni 2023 müssen Unternehmen ab 100 Beschäftigten ihre Löhne auf eine Diskriminierung zwischen Frauen und Männern analysiert und die Resultate ihren Angestellten kommuniziert haben. Unternehmen, welche dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, können ab heute über ein Whistleblowing-Tool anonym gemeldet werden. Travail.Suisse und seine Verbände lancieren zu diesem Zweck heute die «Schwarze Liste gegen Lohndiskriminierung» auf RESPECT8-3.CH und leisten so einen Beitrag zur Durchsetzung der Lohnanalysen. Lohnanalysen sind aber nur der erste notwendige, aber nicht ausreichende Schritt zur Erreichung der Lohngleichheit. Travail.Suisse fordert effektive Massnahmen gegen die Lohndiskriminierung, auf politischer Ebene und im Rahmen der Sozialpartnerschaft.

Immer mehr Arbeitnehmende sind von arbeitsbedingtem Stress und Erschöpfung betroffen. Die Gründe dafür sind struktureller Natur und liegen vor allem in immer längeren Arbeitstagen, flexibleren Arbeitsverhältnissen, schnelleren Arbeitsprozessen und verschwindenden Grenzen zwischen Arbeits- und Privatleben. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und seine Verbände präsentieren eine umfassende Analyse zum Thema Stress und Erschöpfung der Arbeitnehmenden und fordern Massnahmen in zehn Handlungsfeldern, insbesondere in den Bereichen Ruhezeiten, Planbarkeit und geringere Flexibilität.

Der Nationalrat hat heute die Motion Gysin abgelehnt, die einen Kündigungsschutz für junge Väter forderte. Hingegen sagte er Ja zur Motion Hess, die Sanktionen bei Verstössen gegen die Lohngleichheit im Gleichstellungsgesetz verankern will. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, und Initiant des zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs, bedauert die Ablehnung des Kündigungsschutzes sehr. Gleichzeitig zeigt er sich erfreut, dass die Notwendigkeit einer Revision des lückenhaften Gleichstellungsgesetzes endlich anerkannt wird.

In der kommenden Sommersession wird der Nationalrat die sogenannte Renteninitiative behandeln. Der Vorschlag zielt an den Lebensrealitäten der Arbeitnehmenden vorbei und schafft soziale Härten. Die Initiative nimmt keinerlei Rücksicht auf die unterschiedlichen Belastungen der Arbeitnehmenden im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit und erschwert die Verlässlichkeit und Planbarkeit der Pensionierung. 

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