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Der Baumeisterverband ist verantwortlich für die einzige Nullrunde dieses Lohnherbsts! Die Spitze des Baumeisterverbandes hatte Ende Oktober die Lohnverhandlungen mit den Gewerkschaften einseitig abgebrochen, ohne ein Angebot zu machen. Die Baumeister-Delegierten haben nun die Haltung ihrer Verbandsspitze zementiert. Das bedeutet: weitere Reallohneinbussen für einen grossen Teil der Bauarbeiter. Angesichts der hohen Teuerung verdienen sie real bis zu 4 Prozent weniger Lohn als 2020.  

Nach intensiven Verhandlungen haben sich die Sozialpartner auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih für die nächsten vier Jahre geeinigt. Er bringt höhere Mindestlöhne (+3,2% in 2024) mit einem automatischen Teuerungsausgleich für die kommenden Jahre. Die Sozialpartner beantragen, dass der im Kontext der Flankierenden Massnahmen relevante Gesamtarbeitsvertrag vom Bundesrat erneut als allgemeinverbindlich erklärt wird, damit er weiterhin einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen leisten kann. 

Die repräsentative Umfrage «Barometer Gute Arbeit 2023» bringt es deutlich zu Tage: die tiefe Arbeitslosigkeit und der spürbare Arbeitskräftemangel haben starke Auswirkungen auf die Arbeitnehmenden. Einerseits positive, indem die Sorge um den Arbeitsplatz abnimmt, andererseits aber auch negative, indem Arbeitsbelastung und Stress zunehmen. Dafür verantwortlich sind unter anderem viele Überstunden, regelmässiges Arbeiten in der Freizeit und eine Beschäftigung, die nicht dem Wunschpensum entspricht. Als Folge davon ist die Erschöpfung bei den Arbeitnehmenden auf einem Höchststand und ein steigender Anteil der Arbeitnehmenden plant einen Stellenwechsel aufgrund von zu viel Stress. Die neusten Umfrageresultate zeigen ausserdem Lücken bei der Förderung der Weiterbildung und eine nach wie vor mangelhafte Sensibilität gegenüber der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern.

Die Lohnverhandlungen für 2024 zwischen den Sozialpartnern Syna/OCST, Unia, Verein der Angestellten Coop (VdAC), dem Kaufmännischen Verband Schweiz und Coop Schweiz konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die Mitarbeitenden bis zu einem Lohn von CHF 4'800.– erhalten eine generelle Lohnerhöhung von CHF 140.- (circa 3%) und somit den vollen Teuerungsausgleich. Damit ist zusätzlich der Verlust des letzten Jahres aufgeholt. Die Lohnsumme wird gesamthaft um 2.2 Prozent erhöht. Gleichzeitig hebt Coop seine Mindestlöhne deutlich an. 

Unverständlich, verantwortungslos und gefährlich: Obwohl die Preise, Mieten und Krankenkassenprämien ansteigen, die Umsätze auf einem Rekordhoch sind und auf dem Bau akuter Fachkräftemangel herrscht, beharrt der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) auf eine Nullrunde für die Bauarbeiter und bricht die Lohnverhandlungen ab. Ein Ausbleiben jegliches Teuerungsausgleichs ist katastrophal für die Bauarbeiter, die Branche und die gesamte Wirtschaft. Die Delegierten des Baumeisterverbands müssen diese Respektlosigkeit der Verbandsspitze nun korrigieren und dafür sorgen, dass die Baumeister zurück an den Verhandlungstisch kommen.

Die Basisbildung Progresso für Mitarbeitende ohne Berufsabschluss im Gastgewerbe wird im kommenden Jahr um ein Angebot erweitert: der Lehrgang „Progresso Allrounder" richtet sich an Mitarbeitende, welche in einem Betrieb in verschiedenen Bereichen eingesetzt werden sollen, und vermittelt kombinierte Grundkenntnisse in den Fachbereichen Küche, Service und Hauswirtschaft.

Das gab es noch nie: 1200 Elektriker/-innen und Gebäudetechniker/-innen aus der ganzen Schweiz sind heute in Zürich auf die Strasse gegangen, um ihren Arbeitgebern eine starke Botschaft zu senden: Mehr Lohn, weniger Druck und Frühpensionierung jetzt! Nur bessere Arbeitsbedingungen können das Problem des Arbeitskräftemangels lösen und die Energiewende sicherstellen. Die Arbeitgeber müssen jetzt handeln! 

Die Sozialpartner im Gastgewerbe hatten sich im Juli grundsätzlich auf die Mindestlöhne für 2024 geeinigt. Diese werden im Vergleich zum Vorjahr gemäss der Teuerung auf Basis der Septemberprognose 2023 erhöht. Zusätzlich steigen die Mindestlöhne real um 5 Franken pro Monat auf jeder Mindestlohnstufe. Aufgrund der nun vorliegenden Angaben des SECO wurden die definitiven Mindestlöhne 2024 berechnet. Die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2024 haben die Sozialpartner beim Bundesrat beantragt. 

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