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Der Bundesrat hat die Covid-19-Verordnung heute erneut angepasst. Er berücksichtigt die spezifische Situation im Kanton Tessin und vermeidet einen unnötigen Konflikt. Leider hat er die temporären Verschlechterungen des Arbeitsgesetzes für Angestellte in den Spitälern nicht rückgängig gemacht. Travail.Suisse fordert die Kantone nachdrücklich dazu auf, mehr Personal für die Kontrolle des Gesundheitsschutzes in den Betrieben einzusetzen.

Syna und Travail.Suisse unterstützen den Bundesrat in seinen einschneidenden Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus. Wichtig sind aber auch parallele Massnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze. Das Massnahmenpaket ist ein wichtiges Signal für die Arbeitnehmenden. Es wird aber weitere Massnahmen brauchen, damit das Versprechen vom Kümmern um die Arbeitnehmenden keine Floskel bleibt.

Angesichts der aktuellen Lage sind die neusten Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus nötig zum Schutz der Bevölkerung. Travail.Suisse und Syna verstehen die Entscheide und tragen sie mit. Die ausserordentliche Situation wird für die ganze Gesellschaft eine grosse Herausforderung. Nach den Entscheiden zum Schutz der Gesundheit müssen auch Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft und der Arbeitnehmenden getroffen werden. Travail.Suisse wird als nationaler Sozialpartner die Frage der Lohnfortzahlung in den Arbeitsgruppen mit dem Bund weiter aufs Tapet bringen. Den ersten Schritt hat der Bunderat heute kommuniziert: Die Lohnfortzahlung für die vulnerablen Personen ist garantiert.

Die heute vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie sind einschneidend für das Leben in der Schweiz. Sie sind in der aktuellen Situation wichtig und richtig. Allerdings bleiben für die Arbeitnehmenden wichtige Fragen ungeklärt. Travail.Suisse fordert insbesondere in der entscheidenden Frage der Lohnfortzahlung weitere Klarheit und zusätzliche Massnahmen der Landesregierung.

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