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Syna Positionspapier: Corona-Impfung

Die Corona-Pandemie hat eine weltweite Gesundheitskrise ausgelöst, die nicht nur Tausende von Todesopfern zur Folge hat, sondern auch soziale und ökonomische Konsequenzen. Für die Gewerkschaft Syna ist es ein grosses Anliegen, dass das Virus bekämpft und seine Konsequenzen rasch eingedämmt werden. Dabei helfen Massnahmen wie die Impfung, die schweizweit begonnen hat. Diesbezüglich tauchen aber auch Fragen und potenzielle Spannungsfelder auf, zu denen Syna Stellung bezieht.

Recht der Arbeitnehmenden
  • Die Covid-Impfung ist ein Recht der Arbeitnehmenden und dient dem eigenen Gesundheitsschutz: Wir empfehlen allen Arbeitnehmenden dringend eine Covid-Impfung. Der Bund soll aber bei der Covid-Impfung das Gesundheitspersonal in Spitälern und Heimen prioritär behandeln, da dort aufgrund der aktuellen Situation krankheits­bedingte Ausfälle das ohnehin stark belastete System noch weiter unter Druck bringen. Die Impfung schützt hier direkt die Arbeitnehmenden und damit das Gesundheitssystem. Danach sollen Berufe folgen, die mit sehr engem körperlichen Kundenkontakt arbeiten (Verkauf, Coiffeurgewerbe usw.) und anschliessend alle übrigen Arbeitnehmenden.
  • Eine erste, noch nicht veröffentlichte Studie gibt Hinweise darauf, dass die Impfung auch die Weitergabe des Virus stark einschränkt. Bis das aber wissenschaftlich definitiv belegt ist, gilt, dass die Impfung primär die geimpfte Person schützt. Deshalb dient die Impfung in erster Linie zum Schutz der Arbeitnehmenden vor einer eigenen Erkrankung. Sie kann und darf von den Arbeitgebenden folglich nicht als (geschäftsförderndes) Argument benutzt werden, um Kunden die Angst vor einer Covid-Ansteckung durch das Personal zu nehmen.
 Verantwortung der Arbeitgebenden
  • Es gehört zur Aufgabe der Arbeitgebenden, über die Mitteilungen der Behörden zu Covid-19 und den geplanten Impfungen zu informieren und aufzuklären. Die Betriebe setzen sich dafür ein, dass primär gefährdete und exponierte Arbeitnehmende sowie Heimbewohner/-innen bzw. Patienten/-innen Impfmöglichkeiten erhalten und ermöglichen das Impfen während der Arbeitszeit. Ungeachtet aller Impfungen müssen die Betriebe verpflichtet bleiben, die geltenden Schutzmassnahmen rigoros aufrecht zu erhalten.
 Kein Impfobligatorium!
  • Da die Impfung – gemäss aktuellem Stand der Wissenschaft – nur dem eigenen Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden dient, kann sie keinerlei Schutzmassnahmen ersetzen, die eine Ansteckung Dritter verhindern können. Ein implizites oder explizites Impfobligatorium ist somit aktuell nicht zielführend und bestenfalls eine geschäftsfördernde Massnahme. Die Arbeitgebenden dürfen somit keine Weisungen ausserhalb ihrer Fürsorgepflicht erlassen, die das Personal zur Impfung zwingt.
  • Nicht geimpften Arbeitnehmenden dürfen keine rechtlichen, sozialen oder materiellen Benachteiligungen am Arbeitsplatz und sonst wo entstehen.
  • Die Information, ob eine Person geimpft ist oder nicht, ist vertraulich und darf von Arbeitgebenden nicht eingefordert werden.

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