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Corona: Was du jetzt wissen musst

Recht /

Wir befinden uns mitten in der zweiten Corona-Welle. Für viele ist die Situation bei der Arbeit immer noch schwierig – weil ihre Stelle in Gefahr ist oder weil der Schutz nicht sicher ist.

Der Rechtsdienst beantwortet die momentan meistgestellten Fragen zu Ferien, Krankheit, Quarantäne oder Lohn:

Ich war in den Ferien in einem Risikogebiet und muss deshalb in Quarantäne. Bekomme ich meinen Lohn trotzdem? 

Der Arbeitgeber schuldet während der Quarantäne keinen Lohn. Aber es gibt die Taggelder der Coronavirus-Erwerbsersatzversicherung (EO). Darauf hast du Anspruch, wenn du dich bereits im Land befunden hast, als es der Bundesrat auf die Liste der Risikogebiete gesetzt hat. Die Taggelder musst du selbst bei deiner Ausgleichskasse beantragen. Wenn du in ein Land gereist bist, das bereits auf der Liste stand, hast du keinen Anspruch auf die Entschädigung. Du kannst deinen Arbeitgeber bitten, für die Quarantäne Urlaub nehmen zu dürfen.

Ich glaube, dass an meinen Arbeitsplatz die Schutzmassnahmen nicht eingehalten werden. Wozu ist mein Arbeitgeber verpflichtet? 

Der Arbeitgeber muss nach Möglichkeit Homeoffice anbieten. Ansonsten muss er dafür sorgen, dass der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird, dass Gemeinschaftsräume regelmässig desinfiziert werden und dass die Mitarbeitenden ihre Hände regelmässig waschen und desinfizieren. Zudem kann er Schichtarbeit einführen, physische Schutzeinrichtungen wie Plexiglasscheiben anbringen oder – als letztes Mittel – den Mitarbeitenden Schutzmasken zur Verfügung stellen. Kontaktiere dein Regionalsekretariat, wenn dein Arbeitgeber den Gesundheitsschutz missachtet, damit wir dies den Behörden melden können.

Ich habe Symptome, die auf Covid-19 hindeuten. Kann ich weiterarbeiten?

In diesem Fall musst du zu Hause bleiben und die Kontakte zu Mitmenschen so weit wie möglich reduzieren. Lass dich, entsprechend der Vorgaben des BAG, bei einer Ärztin oder einem Arzt testen. In dieser Zeit hast du Anrecht auf deinen Lohn entsprechend deinem Arbeitsvertrag, denn die Abwesenheit ist unverschuldet. Je nachdem musst du aber ein Arztzeugnis vorlegen.

Ich hatte Kontakt zu einer positiv getesteten Person und muss deshalb in Quarantäne bleiben. Was heisst das für meine Arbeit? 

Du musst den Anweisungen der Behörden folgen und auf jeden Fall zu Hause bleiben. Wenn möglich musst du im Homeoffice weiterarbeiten. Wenn das nicht möglich ist, hast du Anspruch auf die Entschädigung der Corona-EO.

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